Als auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung oder Hören bezeichnet man die Sinneswahrnehmung von Schall durch Lebewesen, genauer z. B. die Hörereignisse, die bei bestimmten Schallereignissen entstehen. Zur Wahrnehmung des Schalls dienen Sinnesorgane, die durch Schwingungen aus der Umgebung des Lebewesens stimuliert werden. Die Schwingungen können über das Umgebungsmedium (Luft, Wasser) oder über den Untergrund (Vibrationen) übertragen werden. Der Hörsinn ist nicht immer an Ohren gebunden; insbesondere Vibrationen können auch durch Sinnesorgane an entsprechenden Körperteilen wahrgenommen bzw. empfunden werden.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt)
  • Schwerpunkt(e)
    Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 04.02.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    06.05.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.09.2021 - 30.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    06.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    06.05.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

Ad