Umweltschutz (umgangssprachlich auch Ökologie) bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Umweltschutz hat mehrere Funktionen und Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen auch wieder her, soweit das möglich ist (Reparation). Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und ihre Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip).Zum Umweltschutz gehören auch ethische und ästhetische Ansprüche. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen.

Angesichts einer größer werdenden Weltbevölkerung und dem Streben nach einem möglichst hohen Lebensstandard in Verbindung mit einer zunehmenden globalen Vernetzung sowie technischem und wissenschaftlichem Fortschritt steigt die globale Wirtschaftsleistung permanent an. Dies hat zu einem zunehmenden anthropogenen Einfluss auf die gesamte Biosphäre geführt, die den Umweltschutz immer wichtiger werden lässt. So gibt etwa der renommierte Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen“ in seinem Gutachten von 1999 dem Schutz der Umwelt „die höchste Priorität aus überlebensstrategischen Gründen“ und mahnt davor, „die Begrenztheit des Handelns zu erkennen“.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Energietechnik; Umweltingenieurwesen; Umweltschutztechnik
  • Schwerpunkt(e)
    Abfallentsorgung; Energie; Luftreinhaltung; Umwelt- und Raumplanung; Umweltmanagement; Umweltnaturwissenschaften; Umwelttechnik; Umweltverfahrenstechnik; Verkehr; Wasser- und Abwassertechnik
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
    • einer Eignungsprüfung
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    18.10.2021 - 12.02.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    15.05.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    15.05.2021 - 15.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    15.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    15.05.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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