Slavistik, Master
Hochschule
Studienort, Standort
Bamberg
Internetseite
Abschluss
Master
Abschlussgrad
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Akkreditierung
Ja
Mastertyp nach Kultusministerkonferenz
konsekutiv
Studienformen
Vollzeitstudium; Teilzeitstudium
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Anmerkungen zum Studiengang
Onlinebewerbung erforderlich.
http://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/bewerben/bewerbung-fuer-einen-masterstudiengang/
http://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/bewerben/bewerbung-fuer-einen-masterstudiengang/
Studienfeld(er) / Schwerpunkt(e)
Studienfeld(er)
Polnisch; Russisch; Slavistik
Schwerpunkt(e)
Polnisch; Russisch; Serbisch-Kroatisch-Bosnisch; Tschechisch
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Auszug aus der Studien-und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang ?Slavistik
/Slavic Studies? an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 6. März 2015:
"§ 32 Zugangsvoraussetzungen
(1)1Der Zugang zum Masterstudiengang ?Slavistik/Slavonic Studies? setzt einen ei
n-schlägigen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen einschlägigen in
-oder ausländischen Abschluss eines grundständigen sechssemestrigen Studiengangs im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten voraus. 2Als einschlägig gilt ein Hoch-schulabschluss oder ein gleichwertiger in-oder ausländischer Abschluss aus dem Bereich der Geistes-, Kultur-und Sozialwissenschaften, sofern in Pflicht-oder Wahlpflichtbereichen des absolvierten Studiengangs oder in einem ergänzend ab-solvierten freiwilligen Zusatzstudium Kompetenzen im Umfang von mindestens 45 ECTS-Punkten im Fach Slavistik nachgewiesen werden.
Bei den im Fach Slavistik nachzuweisenden Kompetenzen müssen mindestens 29 ECTS-Punkte auf die Fachwissenschaft und mindestens 16 ECTS
-Punkte auf die Sprachpraxis entfallen, mit denen Niveau B2 gemäß GER Gemeinsame
r Europäischer Referenzrahmen) in einer slavischen Sprache erreicht wurde.(2)1
Bewerberinnen und Bewerbern, die den gemäß Abs. 1 qualifizierenden Studie
n-gang noch nicht abgeschlossen haben, wird eine Einschreibung im Masterstudien-gang ermöglicht, wenn die Zugangsvoraussetzungen spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.
2Die Immatrikulation erfolgt befristet für zwei Semester. 3Die Befristung wird bei Nachweis der Zugangs-voraussetzungen von Amts wegen aufgehoben.4Werden die Nachweise der Zu-gangsvoraussetzung nicht innerhalb der Frist erbracht, ist die bzw. der Studierende aus dem Masterstudiengang zu exmatrikulieren. 5Der Erwerb einzelner Prüfungs-leistungen erfolgt bis zum endgültigen Nachweis der Zugangsv
oraussetzungen nur unter Vorbehalt."
/Slavic Studies? an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 6. März 2015:
"§ 32 Zugangsvoraussetzungen
(1)1Der Zugang zum Masterstudiengang ?Slavistik/Slavonic Studies? setzt einen ei
n-schlägigen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen einschlägigen in
-oder ausländischen Abschluss eines grundständigen sechssemestrigen Studiengangs im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten voraus. 2Als einschlägig gilt ein Hoch-schulabschluss oder ein gleichwertiger in-oder ausländischer Abschluss aus dem Bereich der Geistes-, Kultur-und Sozialwissenschaften, sofern in Pflicht-oder Wahlpflichtbereichen des absolvierten Studiengangs oder in einem ergänzend ab-solvierten freiwilligen Zusatzstudium Kompetenzen im Umfang von mindestens 45 ECTS-Punkten im Fach Slavistik nachgewiesen werden.
Bei den im Fach Slavistik nachzuweisenden Kompetenzen müssen mindestens 29 ECTS-Punkte auf die Fachwissenschaft und mindestens 16 ECTS
-Punkte auf die Sprachpraxis entfallen, mit denen Niveau B2 gemäß GER Gemeinsame
r Europäischer Referenzrahmen) in einer slavischen Sprache erreicht wurde.(2)1
Bewerberinnen und Bewerbern, die den gemäß Abs. 1 qualifizierenden Studie
n-gang noch nicht abgeschlossen haben, wird eine Einschreibung im Masterstudien-gang ermöglicht, wenn die Zugangsvoraussetzungen spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.
2Die Immatrikulation erfolgt befristet für zwei Semester. 3Die Befristung wird bei Nachweis der Zugangs-voraussetzungen von Amts wegen aufgehoben.4Werden die Nachweise der Zu-gangsvoraussetzung nicht innerhalb der Frist erbracht, ist die bzw. der Studierende aus dem Masterstudiengang zu exmatrikulieren. 5Der Erwerb einzelner Prüfungs-leistungen erfolgt bis zum endgültigen Nachweis der Zugangsv
oraussetzungen nur unter Vorbehalt."
Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Hochschulweit geltende Fristen und Termine
Vorlesungszeit
09.04.2018 - 14.07.2018
Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
15.11.2017 - 15.01.2018
Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
26.02.2018 - 29.03.2018
keine Bewerbung erfoderlich - direkte Einschreibung möglich!
keine Bewerbung erfoderlich - direkte Einschreibung möglich!
Einschreibefrist Studienanfänger für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
26.02.2018 - 29.03.2018
Zulassungsbeschränkte Studiengänge: laut Zulassungsbescheid.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge: laut Zulassungsbescheid.
Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
15.11.2017 - 15.01.2018
Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
15.11.2017 - 15.01.2018
Einschreibefrist für die Rückmeldung
22.01.2018 - 09.02.2018
Einschreibefrist für Hochschulwechsler
26.02.2018 - 29.03.2018
Fristen für Auswahlverfahren oder Eignungsprüfungen
Kontakt/Ansprechpartner
Otto-Friedrich-Universität Bamberg\
\
Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften
Hausanschrift
An der Universität 5, 96045 Bamberg
Telefon
0951 / 863-2253
Telefax
0951 / 8632-2108
E-Mail
Ansprechpartner weiterführendes Studium
Ansprechpartner
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Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt. Stand: 14.04.2018
Studentenservice
Den gesamten Studentenservice findest du hier!
Veranstaltungen der Hochschule
Veranstaltung
Von
Fr, 04.05.2018
09:00
Di, 08.05.2018
18:15
So, 24.06.2018
10:30
Sa, 30.06.2018
20:00
Mo, 01.10.2018
11:30