Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, Master of Arts
Hochschule
Studienort, Standort
Regensburg
Internetseite
Abschluss
Master of Arts
Abschlussgrad
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Akkreditierung
Nein
Mastertyp nach Kultusministerkonferenz
konsekutiv
Studienformen
Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Studienfeld(er) / Schwerpunkt(e)
Studienfeld(er)
Allgemeine Sprachwissenschaft; Vergleichende Sprachwissenschaft
Schwerpunkt(e)
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
erster berufsqualifizierender Hochschulabschlusses im Umfang von 180 LP mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,7 sowie sprachwissenschaftliche Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 30 LP
Hochschulweit geltende Fristen und Termine
Vorlesungszeit
09.04.2018 - 14.07.2018
Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
Bewerbungsfrist Zentrales Vergabeverfahren:
bis 15.01.2018 bei Hochschulstart.
Bewerbungsfrist Örtliches Vergabeverfahren:
bis 15.01.2018 bei der Universität.
Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
Normalerweise keine -
Für Eignungsverfahren (insbesondere Masterstudiengänge) gelten ggf. separate Fristen - siehe jeweils Webseite des Studiengangs).
Einschreibefrist Studienanfänger für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
Für zulassungsfreie Fächer kann man sich ab Mitte März 2018 einschreiben.
Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
01.12.-15.01. für das Sommersemester,
01.05.-15.07. für das Wintersemester;
Beachten Sie bitte, dass einige Masterstudiengänge frühere Bewerbungsfristen haben.
Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
01.12.-15.01. für das Sommersemester,
01.05.-15.07. für das Wintersemester;
Beachten Sie bitte, dass einige Masterstudiengänge frühere Bewerbungsfristen haben.
Einschreibefrist für die Rückmeldung
29.01.2018 - 09.02.2018
Einschreibefrist für Hochschulwechsler
Bei Hochschule erfragen.
Fristen für Auswahlverfahren oder Eignungsprüfungen
Musik: Anmeldefrist einmal jährlich (zum Wintersemester) bis 30.4. (Eignungsprüfungen im Juli);
Kunst: Mappenabgabe bis 30.6. für das Wintersemester, bis 31.1. für das Sommersemester;
Sport: Anmeldefrist einmal jährlich (zum Wintersemester) bis 15.07.
Bewerbungsfristen für Eignungsverfahren bei Masterstudiengängen jeweils unter "Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen" (siehe oben) - z.B.
Wirtschaftswiss.: 01.05.-01.06. für das Wintersemester und 01.11.-01.12. für das Sommersemester
Romanische Philologie (MA): 01.06. für das Wintersemester und 01.12. für das Sommersemester
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Ansprechpartner weiterführendes Studium
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Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt. Stand: 14.04.2018
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