• Studienfeld(er)
    Gesundheitswissenschaft
  • Schwerpunkt(e)
    Ernährungslehre; Ernährungsphysiologie; Ernährungssoziologie; Lebensmittelrecht; Lebensmitteltechnologie; Lebensmittelwissenschaft; Marketing; Statistik
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    alle Quartale
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Wenn Du eine abgeschlossene Aus-/Weiterbildung, fachspezifische Berufserfahrung oder sogar ein vorangehendes Studium vorweisen kannst, hast Du die Möglichkeit, diese Vorleistungen anerkennen zu lassen. Mit der Anerkennung Deiner Vorleistungen sparst Du nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch bares Geld – und zwar ganze 30 Euro je anerkanntem ECTS-Punkt. Doch was genau heißt "Anerkennung"? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen "Anerkennung" und "Anrechnung": Studienleistungen, die Du bei einer anderen Hochschule erbracht hast, können "anerkannt" werden. Vorleistungen, die Du außerhalb des Hochschulwesens erworben hast, können "angerechnet" werden. Der Einfachheit halber verwenden wir im Folgenden den verallgemeinerten Begriff der "Anerkennung".
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
Studienbeiträge
359.00 EUR / Monat
weitere Informationen zum Studienbeitrag
Anmerkung zum Studienbeitrag
  • Vorlesungszeit
    IU Duales Studium: Oktober & März IU Fernstudium: Start jederzeit möglich IU Kombistudium: Start jederzeit möglich
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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