Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit, Bachelor
Studienort, Standort
Potsdam
Internetseite
Abschluss
Bachelor
Abschlussgrad
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
9 Trimester
Akkreditierung
Nein
Studienformen
Praxisintegrierend; Duales Studium; Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Anmerkungen zum Studiengang
Studienbeginn ist jeweils der erste September. Das Studium findet drei Tage in der Hochschule und zwei Tage in einer selbstgewählten Praxis- bzw. Ausbildungseinrichtung statt.
Studienfeld(er) / Schwerpunkt(e)
Studienfeld(er)
Soziale Arbeit
Schwerpunkt(e)
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn
nur Wintertrimester
Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Eignungsprüfung; nächste Eignungsprüfung: 22.7.
Ausbildungsvertrag/Praxisvertrag:
Zu einem dualen Studium gehört ein Praxisplatz in einer sozialen Einrichtung. Die Bewerbung für einen Praxisplatz und der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Praxiseinrichtung liegen in der Verantwortung der Studienbewerber/innen. Bei Vorliegen der Bewerbungsunterlagen und spätestens nach bestandener Eignungsprüfung unterstützt die Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam die Bewerber/innen bei der Praxisplatzsuche.
Ausbildungsvertrag/Praxisvertrag:
Zu einem dualen Studium gehört ein Praxisplatz in einer sozialen Einrichtung. Die Bewerbung für einen Praxisplatz und der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Praxiseinrichtung liegen in der Verantwortung der Studienbewerber/innen. Bei Vorliegen der Bewerbungsunterlagen und spätestens nach bestandener Eignungsprüfung unterstützt die Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam die Bewerber/innen bei der Praxisplatzsuche.
Studienbeitrag
Studienbeiträge
450.00 EUR / Monat
weitere Informationen zum Studienbeitrag
weitere Informationen zum Studienbeitrag
Anmerkung zum Studienbeitrag
Im Rahmen des dualen Studiums
gehen die Studierenden einer
Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung
nach, für die ein
sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis eingegangen wird.
In der Regel können die
Studierenden die Kosten des
Studiums durch den dabei
ausgezahlten Lohn bestreiten.
gehen die Studierenden einer
Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung
nach, für die ein
sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis eingegangen wird.
In der Regel können die
Studierenden die Kosten des
Studiums durch den dabei
ausgezahlten Lohn bestreiten.
Hochschulweit geltende Fristen und Termine
Vorlesungszeit
01.09.2017 - 31.12.2017
Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
Keine Zulassungsbeschränkung
Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
Für die Termine der Eignungsprüfungen besuchen Sie bitte die Internetseite der FHCHP
Einschreibefrist Studienanfänger für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
Bei der FHCHP zu erfragen
Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
Einschreibefrist für die Rückmeldung
Bei der FHCHP zu erfragen
Einschreibefrist für Hochschulwechsler
Bei der FHCHP zu erfragen
Fristen für Auswahlverfahren oder Eignungsprüfungen
Für die Termine der Eignungsprüfungen besuchen Sie bitte die Internetseite der FHCHP oder wenden Sie sich an das Sekretariat
Kontakt/Ansprechpartner
Weitere Ansprechpartner findest du hier!
Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt. Stand: 14.04.2018
Studentenservice
Den gesamten Studentenservice findest du hier!