Die Lehramtsausbildung gliedert sich in drei Phasen. Die erste Phase umfasst das Studium an der Hochschule. Nach einem dreijährigen Studium stellt der Bachelor of Education (B.Ed.) zwar einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, befähigt Sie jedoch noch nicht für ein Lehramt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des auf dem Bachelorabschluss aufbauenden lehramtsbezogenen Masterstudiengangs mit dem Master of Education (M.Ed.) ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt möglich. Diese zweite Phase der Lehramtsausbildung wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Mit dem Bestehen der Staatsprüfung ist die Befähigung für ein Lehramt erworben. Damit ist die Voraussetzung für eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst gegeben. Die Fortbildung und Weiterbildung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Lehrerbildung.

Im Land Brandenburg ist Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) ein Unterrichtsfach der Primarstufe und Sekundarstufe I. WAT zählt zum Lernbereich Arbeitslehre, welcher in den schulischen Fächerkanon aller Bundesländer integriert ist. In Übereinstimmung mit diesem Lernbereich konzentriert sich das Bachelorstudium WAT an der Universität Potsdam auf die vier Gegenstandsbereiche Wirtschaft, Technik, Haushalt und Beruf.

Einen Schwerpunkt innerhalb des Studiums bilden betriebs- und volkswirtschaftliche sowie technische Inhalte. Zudem vermittelt das Studienfach WAT u.a. Grundlagen der Hauswirtschaft, der Arbeitswissenschaft sowie der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Berücksichtigung finden dabei z.B. Fragen der Ernährungs- und Konsumerziehung ebenso wie die Vorbereitung von Berufswahlentscheidungen und Bewerbungsprozessen im schulischen Unterricht. In die Lehre integriert sind themenorientierte Praxisanteile, die vor allem dem Erwerb fachspezifischer Arbeitsmethoden, aber auch der Orientierung in der Wirtschafts- und Arbeitswelt dienen.

Weiterer Bestandteil der Ausbildung sind Lehrveranstaltungen der Fachdidaktik, die sich den Theorien und der konkreten Gestaltung des Unterrichts, insbesondere mit Blick auf die ökonomische und technische Bildung, widmen. Zum Studienangebot gehört ein semesterbegleitendes Tagespraktikum in einer Schule, das sowohl Hospitationen als auch die eigenständige Planung und Durchführung von Unterricht im Fach WAT umfasst. Es ermöglicht neben Einblicken in das zukünftige Berufsfeld die praktische Aneignung und Vertiefung didaktischer Kompetenzen.

Das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik trägt zur Orientierung in ökonomischen, sozio-technischen und berufsbezogenen Handlungsfeldern bei, befähigt die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I zum verantwortlichen Entscheiden und Handeln und fördert arbeitsrelevante persönliche Einstellungen und Kompetenzen. Es leistet damit einen Beitrag zur ökonomischen und technischen Grundbildung als wichtiger Bestandteil einer allgemeinen Bildung. Für die Gestaltung eines entsprechenden Unterrichts ist es wichtig, dass Sie als Lehrkraft die lebensweltlich und vor allem familiär geprägten Erfahrungen und Vorstellungen der Lernenden ebenso wie deren Interessen und beruflichen Wünsche berücksichtigen. Eine besondere Rolle bei der Initiierung von Lernprozessen im Fach WAT spielen praktische Aufgaben, wie z.B. das Konstruieren und Herstellen technischer Produkte.

Quelle: Universität Potsdam vom 29.10.2019

  • Studienfeld(er)
    Arbeitslehre (Lehramt); Technik (Lehramt); Wirtschaft (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
Zugangsbedingungen
Beruflich Qualifizierte können auf verschiedene Weise eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwerben. Alle Arten der HZB für beruflich Qualifizierte finden Sie auf unserer Website dazu. Dort finden Sie auch den Antrag auf Feststellung einer HZB.
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  • Vorlesungszeit
    25.10.2021 - 18.02.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    15.08.2021 - 15.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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