Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia, „Kenntnis des Rechts“) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine geisteswissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtspolitik und Rechtssoziologie. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik und Methodenlehre auch insgesamt im Plural als Rechtswissenschaften bezeichnet.
Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian († 223 oder 228 n. Chr. in Rom): Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. „Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia“ (Domitius Ulpianus: Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2).
Das „Göttliche“ im Sinne des kanonischen Rechts ist an deutschen Universitäten zwar erst lange nach der Aufklärung, aber in der Gegenwart dennoch als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt worden.
In Deutschland findet sich noch heute der Pluralbegriff Jura (lat. „die Rechte“), die Singular-Form Jus oder das lateinische Ius ist nur in Österreich und der Schweiz gebräuchlich.
Neben dem weltlichen Recht und seiner Rechtswissenschaft gibt es noch religiös begründete Rechtswissenschaften. Das christliche Recht wird im deutschen Sprachraum oft als Kirchenrecht bezeichnet. Das Recht der katholischen Kirche ist das kanonische Recht. Mit dem Recht des Islam (Scharia) beschäftigt sich die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh). Das jüdische Recht ist die Halacha. Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist die Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitäts­disziplinen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Rechtswissenschaft, Jura
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Zunächst muss die Bewerbung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) erfolgen. Wenn Interesse am Deutsch-Französischen Studiengang besteht, bewerben Sie sich bitte gleich nach der Zulassung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) bei der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam für den Deutsch-Französischen Studiengang. Dabei müssen ausreichende Französischkenntnisse nachgewiesen werden (siehe http://www.jura-potsdam-paris.de/index.php).
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
Zugangsbedingungen
Beruflich Qualifizierte können auf verschiedene Weise eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwerben. Alle Arten der HZB für beruflich Qualifizierte finden Sie auf unserer Website dazu. Dort finden Sie auch den Antrag auf Feststellung einer HZB.
Internetseite
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Internationaler Doppelabschluss möglich
Ja
Partnerhochschule, Staat, Abschlussgrad
  • Université Paris Ouest Nanterre La Défense, Französische Republik, Double Degree
  • Vorlesungszeit
    25.10.2021 - 18.02.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    15.08.2021 - 15.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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