Sozialrecht, Bachelor
Was ist "Sozialrecht"?
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsberechtigten. Das Sozialrecht wurde in Deutschland maßgeblich von Hans F. Zacher als wissenschaftliches Fach mitbegründet.
Es gibt mehrere Ansätze, das Sozialrecht von anderen rechtswissenschaftlichen Fächern abzugrenzen und zu untergliedern. Sozialrecht ist eine Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Als „Sozialrecht im formellen Sinn“ wird das Recht des Sozialgesetzbuchs verstanden, während das „Sozialrecht im materiellen Sinn“ darüber hinausgehend Materien umfasst, die in anderen Gesetzen geregelt sind,[3] beispielsweise das Recht des Lastenausgleichs und der Wiedergutmachung oder regionale sowie berufsständische Sondervorsorgesysteme (Versorgungswerke). In einem noch weiteren Sinn können mit dem funktionalen Begriff des „sozialen Rechts“ alle rechtlichen Regelungen erfasst werden, die eine besondere soziale Zielsetzung verfolgen und insbesondere Ausdruck des verfassungsrechtlichen Staatszieles des Sozialstaatsprinzips sind (Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz), beispielsweise Bestimmungen über den sozialen Mieterschutz, den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz oder Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern.
Quelle: Wikipedia