Unter Landschaftsarchitektur versteht man das Entwerfen, die Planung und Umgestaltung von nicht bebautem Raum. Dazu gehören sämtliche Außenräume, im Wesentlichen Parks, Sportplätze und Freizeitanlagen, öffentliche Plätze und Gärten, aber auch andere Freiflächen im ländlichen und urbanen Raum. Die aktuelle Landschaftsarchitektur definiert sich selbst als ästhetisch-künstlerische Disziplin auf naturwissenschaftlich-technischer Grundlage, deren zentrales Ziel es ist, ökologisch und sozial intakte Lebensumwelten zu schaffen.

Im urbanen Zusammenhang wird mitunter der Begriff der „Freiraumplanung“ als Synonym zu „Landschaftsarchitektur in der Stadt“ verwendet. Freiraumplanung bemüht sich auf allen für den Siedlungsbereich wichtigen Ebenen der räumlichen Planung auch um ein ausgewogenes Verhältnis von Siedlungsflächen und Freiräumen. Ihre gesetzliche Aufgabe wird durch die Ziele der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes begründet.

Einer immer stärkeren Bedeutung kommt auch der Bereich der Renaturierung zu. So werden vielerorts vorherige Gewässerbegradigungen und Deichbauten zurückgebaut. Dies dient einerseits der Wiederbelebung und Bereicherung des lokalen Ökosystems als auch dem Schutz vor Überflutung in bewohnten Gebieten, was wiederum durch die Festlegung geeigneter Retentionsflächen erreicht wird.

Historisch beruht die Landschaftsarchitektur auf der städtischen Grünplanung (künstlerischer Städtebau und rationalistische Stadtplanung) und der regionalen Landschaftsentwicklung (Landesverschönerung und Landschaftsplanung).

Im Unterschied zur Architektur sind die raumbildenden Elemente der Landschaftsarchitektur Pflanzen, Beläge, Oberflächen, Hecken, Mauern etc. sowie topographische Modellierungen. Terrassierungen, neu geschaffene Rondelle zur Staffage mit Treppenaufgängen gehören ebenfalls hierzu. Landschaftsarchitektonische Räume verändern sich durch den Einsatz von dynamischer Vegetation ständig und sind im Gegensatz zu architektonischen Räumen nie „fertig“ oder in ihrer Entwicklung abgeschlossen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Landschaftsarchitektur; Landschaftsplanung
  • Schwerpunkt(e)
    Garten- und Landschaftsplanung; Gartendenkmalpflege; Landschaftsarchitektur; Umweltbildung
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einer Eignungsprüfung
Zugangsbedingungen
Bewerbung zur Zugangsprüfung bis zum 1. März des jeweiligen Jahres.
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Internetseite
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  • Vorlesungszeit
    13.09.2021 - 14.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 31.08.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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