Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern um eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung im Jahr 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als so genannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger sowie Erzieher, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Beratung
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Um zum Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer zugelassen zu werden, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: 1. allgemeine Hochschulreife 2. fachgebundene Hochschulreife 3. Fachhochschulreife Zulassung ohne Hochschulreife Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten Aufstiegsfortbildung (z.B. Fachwirt, Betriebswirt o. ä.) bzw. durch die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einer Eignungsprüfung
Zugangsbedingungen
Eignungsprüfung in Form einer Zugangsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
Studienbeiträge
1788.00 EUR / Semester
weitere Informationen zum Studienbeitrag
Anmerkung zum Studienbeitrag
ja
  • Vorlesungszeit
    14.09.2021 - 15.01.2022
    Prüfungsabschnitt: 17.01.2022 bis 05.02.2022 (Fakultät für Ingenieurwissenschaften kann abweichen)
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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