Unter Innenarchitektur (englisch Interior architecture, manchmal auch Interior design) versteht man die Planung und Gestaltung von Innenräumen. Innenarchitektur umfasst technisch-konstruktive Aspekte ebenso wie ästhetisch-künstlerische Belange.
Innenarchitektur wird geplant von Innenarchitekten, diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und im deutschen Architektengesetz verankert.

Innenarchitektur im heutigen Sinne geht zurück auf das Verständnis von Wohnraum in bürgerlichen Haushalten im Holland des 17. Jahrhunderts. Im späten 17. Jahrhundert wurden in Frankreich erstmals Vorhänge, Tapeten und Polster darauf abgestimmt, ein harmonisches Ganzes zu bilden. Im 19. Jahrhundert wurde das Heim zu einer Zufluchtsstätte, deren Räume eindeutig bestimmten Zwecken zugeordnet wurden (Ess-, Schlaf-, Wohnzimmer) und welche nach persönlichem Geschmack gestaltet wurde.

In industrialisierten Ländern mit stagnierender Bevölkerungsentwicklung wird weniger neu gebaut, als umgenutzt, saniert und modernisiert. Der Innenarchitektur kommt so eine zunehmende Bedeutung zu.

Innenarchitektur umschreibt das Konzipieren, Entwerfen, Planen und Umsetzen von Innenräumen, im Hinblick auf praktische Aspekte wie Nutzbarkeit (und Umnutzbarkeit), ebenso wie auf ihre Atmosphäre, Symbolik und Wirkung.

Die Umgebung übt Einfluss auf Körper, Geist und Verhalten von Menschen aus. Neben den technischen Aspekten gilt es, den Empfindungsraum zu gestalten, der dem Raum über die räumliche Wahrnehmung Beziehungen und Bedeutungen vermittelt (siehe auch: Gestaltungstherapie).

Der Arbeitsbereich von Innenarchitekten überschneidet sich teilweise mit dem der Raumausstatter sowie mit der dekorativen Kunst.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Design, Gestaltung; Innenarchitektur
  • Schwerpunkt(e)
    Gestaltung mit Licht, Farbe und Material; Planen und Darstellen; Zeichnen
  • Zulassungsmodus
    Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    - erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung über den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Befähigung – dieses Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Mappe mit künstlerisch-gestalterischen Arbeiten sowie eine Eignungsprüfung - Nachweis über ein Vorpraktikum von mindestens 10 Wochen in Handwerksbetrieben
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einer Eignungsprüfung
Zugangsbedingungen
Eignungsprüfung in Form einer Zugangsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    14.09.2021 - 15.01.2022
    Prüfungsabschnitt: 17.01.2022 bis 05.02.2022 (Fakultät für Ingenieurwissenschaften kann abweichen)
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2021 - 15.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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