Unter Versorgungstechnik fasst man heute alle technischen Maßnahmen zusammen, die in Räumen und Gebäuden, aber auch Betriebsstätten und Einrichtungen, die keine Gebäude sind, der energetischen Versorgung (z. B. Beheizung und Beleuchtung), der stofflichen Versorgung (Wasser, Luft) und der Entsorgung (Abwasser, Müll) dienen.
Teilgebiete der Versorgungstechnik sind die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) bzw. die Gebäudetechnik.
Diese Begriffe werden teilweise synonym verwendet.
Versorgungstechnik schließt dabei alle Gebäudetypen sowie auch Anlagen mit ein, die keine Gebäude sind, während sich die Gebäudetechnik mit allen Gebäuden, so auch Nichtwohngebäuden und Industrieanlagen, beschäftigt. Der vormals verwendete Begriff Haustechnik wird heute noch gelegentlich für die Technische Gebäudeausrüstung in Wohngebäuden verwendet.
Im VDI wurde 1975 die Fachgesellschaft TGA gegründet.
Die Versorgungstechnik soll den Nutzwert von Gebäuden und Einrichtungen steigern bzw. die Nutzung erleichtern und verschiedene Sicherheitsaufgaben erfüllen.
Die Versorgungstechnik beschäftigt sich mit der Erschließung von Grundstück und Gebäude (Kanalisation, Strom- und Wasserversorgung), weiteren grundlegenden Ausstattungsmerkmalen von Gebäuden (Beleuchtung, Heizung, Klimatisierung, Kommunikationsanlage) und allen zusätzlichen Anlagen (Sicherheitstechnik, Gebäudeautomatisierung).

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Architektur; Gebäudeausrüstung
  • Schwerpunkt(e)
    Auslegung technischer Systeme; Bauleitung; Energetische Analysen; Konzeptfindung; Konzeption von Neubauten; Planung und Ausschreibung; Sanierung; Zentrifizierung von Gebäuden und Anlagen
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    6-wöchiges branchenspezifisches Einstiegspraktikum (kann bis Ende des 3. Semesters absolviert werden).
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    01.10.2021 - 31.03.2022
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 15.08.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
#ansprechpartner#

Ad