Die Volkswirtschaftslehre (auch Nationalökonomie, wirtschaftliche Staatswissenschaften oder Sozialökonomie, kurz VWL) ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft. Sie untersucht Zusammenhänge bei der Erzeugung und Verteilung von Gütern und Produktionsfaktoren. Die Volkswirtschaftslehre beschäftigt sich auch mit menschlichem Handeln unter ökonomischen Bedingungen, das heißt mit den Fragen, wie menschliches Handeln ökonomisch begründet werden kann und welches Handeln den größtmöglichen Nutzen für den Einzelnen bringt. Mit ihr wird nach Gesetzmäßigkeiten und Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik gesucht; ferner werden einzelwirtschaftliche Vorgänge im Rahmen der Mikroökonomie und gesamtwirtschaftliche im Rahmen der Makroökonomie betrachtet.
Die Volkswirtschaftslehre basiert grundsätzlich auf der Annahme der Knappheit von Ressourcen zur Befriedigung der Bedürfnisse von Wirtschaftssubjekten.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie
  • Schwerpunkt(e)
    BWL; Empirische Wirtschaftsforschung; Finanzwirtschaft; Internationale Wirtschaft; Konjunktur und Wachstum; Nachhaltigkeit; Sozialpolitik; VWL; Wirtschaftspolitik; Ökonometrie
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Abitur, Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Eine HZB aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat.
Internetseite
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  • Vorlesungszeit
    04.10.2021 - 22.01.2022
    Vorlesungsbeginn: 04. Oktober 2021 Prüfungsbeginn: 22. Januar 2022 Prüfungsende: 19. Februar 2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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