Die Ergotherapie (von altgriechisch ἔργον érgon, deutsch ‚Werk‘, ‚Arbeit‘ und θεραπεία therapeía ‚Dienst‘, ‚Behandlung‘) ist eine Therapieform, die sich mit der Ausführung konkreter Betätigungen und deren Auswirkungen auf den Menschen und dessen Umwelt befasst. Beeinträchtigungen werden durch den gezielten Einsatz von individuell sinnvollen Tätigkeiten behandelt. Dabei nehmen die persönliche und sozio-kulturelle Bedeutung der Tätigkeit, deren Auswirkung auf die Gesundheit und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt einen hohen Stellenwert ein.
Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) definiert die Ergotherapie folgendermaßen:

Überschneidungen bestehen zum verwandten Arbeitsfeld der Physiotherapie.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Ergotherapie; Physiotherapie
  • Schwerpunkt(e)
    Arbeitsfelder in Prävention; Aufbau wissenschaftlicher Projekte; Das Gesundheitssystem und seine Einrichtungen; Forschungsthemen und Forschungsmethoden; Gesundheitsförderung und Rehabilitation; Interdisziplinäre Zusammenarbeit; Klinische Urteilsbildung in der Physiotherapie; Methoden und Vorgehensweisen der Physiotherapie; Qualitätsmanagement; Therapeutische Grundlagen und Theorien
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Ausbildungsvertrag mit einer der kooperierenden Berufsfachschulen
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e. dem angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat. Zusätzlich: Ausbildungsvertrag
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  • Vorlesungszeit
    04.10.2021 - 22.01.2022
    Vorlesungsbeginn: 04. Oktober 2021 Prüfungsbeginn: 22. Januar 2022 Prüfungsende: 19. Februar 2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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