Der Studiengang Energie-, Umwelt- und Verfahrenstechnik vormals Verfahrenstechnik vermittelt fundiertes Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen in der Anwendung verfahrenstechnischer Prozesse und spezialisiert die Studierenden in drei Vertiefungsrichtungen Energietechnik, Umwelttechnik und Verfahrenstechnik.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure im Studiengang Energie-, Umwelt- und Verfahrenstechnik ist der direkte Berufseinstieg zum Beispiel in der chemischen Industrie, der Baustoff-, Elektro- und Lebensmittelbranche sowie im Fahrzeug- und Maschinenbau möglich. Auch als freiberufliche Gutachterinnen und Gutachter und in Ingenieurbüros sind sie stark nachgefragt.

Quelle: Hochschule Osnabrück vom 29.10.2018

  • Studienfeld(er)
    Verfahrenstechnik
  • Schwerpunkt(e)
    Anlagenplanung; Anwendungsbezogene Verfahrenstechnik; Biologische und Chemische Verfahrenstechnik; Energietechnik; Fluidmechanik; Mechanische Verfahrenstechnik; Regenerative Energien (Biogasanlagen, Solartechnik, Windkraft); Thermodynamik; Umwelttechnik; Verfahrenstechnik
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Neben den schulischen Voraussetzungen: 8-wöchiges Praktikum (davon mindestens zwei Wochen vor Aufnahme des Studiums). Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann ganz oder teilweise auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Eine HZB aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat.
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    04.10.2021 - 22.01.2022
    Vorlesungsbeginn: 04. Oktober 2021 Prüfungsbeginn: 22. Januar 2022 Prüfungsende: 19. Februar 2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2020 - 15.07.2020
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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