Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia, „Kenntnis des Rechts“) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine geisteswissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtspolitik und Rechtssoziologie. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik und Methodenlehre auch insgesamt im Plural als Rechtswissenschaften bezeichnet.
Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian († 223 oder 228 n. Chr. in Rom): Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. „Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia“ (Domitius Ulpianus: Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2).
Das „Göttliche“ im Sinne des kanonischen Rechts ist an deutschen Universitäten zwar erst lange nach der Aufklärung, aber in der Gegenwart dennoch als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt worden.
In Deutschland findet sich noch heute der Pluralbegriff Jura (lat. „die Rechte“), die Singular-Form Jus oder das lateinische Ius ist nur in Österreich und der Schweiz gebräuchlich.
Neben dem weltlichen Recht und seiner Rechtswissenschaft gibt es noch religiös begründete Rechtswissenschaften. Das christliche Recht wird im deutschen Sprachraum oft als Kirchenrecht bezeichnet. Das Recht der katholischen Kirche ist das kanonische Recht. Mit dem Recht des Islam (Scharia) beschäftigt sich die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh). Das jüdische Recht ist die Halacha. Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist die Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitäts­disziplinen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Rechtswissenschaft, Jura
  • Schwerpunkt(e)
    Industrie-Management; Organisation und Verbände; Soziale und pädagogische Berufsfelder
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) verfügt. Besonderheiten gelten für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Bildungsnachweis. Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Antragsfristen: Für ein Sommersemester vom 01. Juli bis 01. Oktober eines jeden Jahres, für ein Wintersemester vom 01. Januar bis 01. April eines jeden Jahres.
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 04.02.2022
    Beginn des Semesters: 01.10.2021 Ende des Semesters: 31.03.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.08.2021 - 15.11.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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