Das Wort Technik stammt von griechisch τεχνικός technikós und leitet sich ab von τέχνη téchne, zu Deutsch etwa Kunst, Handwerk, Kunstfertigkeit. „Technik“ kann bedeuten:

die Artes mechanicae oder die „praktische Künste“ wurden in Altertum, Mittelalter und Renaissance unter dem Begriff der „Technik“ zusammengefasst.
die Gesamtheit der menschengemachten Gegenstände (Maschinen, Geräte, Apparate usw.);
ein besonderes Können in beliebigen Bereichen menschlicher Tätigkeit (Fertigkeit, Geschicklichkeit; Gewandtheit usw., z. B. körperlich: Technik des Weitsprungs; geistig: Technik des Kopfrechnens; sozial: Technik der Unternehmensführung);
eine Form des Handelns und Wissens in beliebigen Bereichen menschlicher Tätigkeit (Planmäßigkeit, Zweckrationalität, Wiederholbarkeit usw.);
das Prinzip der menschlichen Weltbemächtigung.Es gibt Versuche, diese verschiedenen Bedeutungen auf einen gemeinsamen Grundbegriff zurückzuführen. Doch scheinen die Technikbegriffe zu unterschiedlich, als dass man sie ohne Weiteres vereinheitlichen könnte. Im Folgenden werden weitläufige Wortverwendungen vor allem nach (2), (3) und (4) beiseitegelassen. „Technik“ wird als wohlbestimmter Ausdruck der Technikforschung und -lehre betrachtet, der die Bedeutung (1) als notwendiges, wenn auch nicht hinreichendes Bestimmungsmerkmal enthält.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Arbeitslehre (Lehramt); Technik (Lehramt); Werken, Gestalten (Lehramt)
  • Schwerpunkt(e)
    Energietechnik; Informationstechnik; Technik und Gesellschaft; Technikdidaktik; Werkstofftechnik
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    www.tu-dortmund.de/einschreibungsvoraussetzungen Achtung: Das Studium für ein Lehramt ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt: Auf dem Pflichtfach Bildungswissenschaften liegt ein Orts-NC, hierfür ist eine Bewerbung erforderlich Weitere Informationen zum Studiengang unter: http://www.tu-dortmund.de/lehramttechnik
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Probestudium
    • einer Eignungsprüfung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Es werden Vorkurse angeboten um den Einstieg ins Studium für Sie zu erleichtern. Darüber hinaus gibt es eine Einführungsveranstaltung speziell für die Zielgruppe der Beruflich qualifizierten. Informationen jeweils vor Beginn des Wintersemesters online unter: www.tu-dortmund.de/startinsstudium
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 04.02.2022
    www.tu-dortmund.de/fristen
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    14.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    14.06.2021 - 08.10.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    14.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    14.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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