Der Lernbereich kann als erstes oder zweites Fach im Bachelor-Studiengang für ein Lehramt an Grundschulen oder für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung studiert werden.

Das Curriculum umfasst je zwei konsekutiv angeordnete Module, die in die Sprach- bzw. in die Literaturwissenschaft einführen: Auf das Modul S 1 "Grundlagen der Sprachwissenschaft" baut S 2 "Sprachliche Funktionen und Fähigkeiten" auf, in dem der Spracherwerb mit seinen Variationen (gesprochene vs. geschriebene Sprache; Erstsprache vs. Zweitsprache) thematisiert wird. Dem Modul L 1 "Grundlagen der Literaturwissenschaft" folgt L 2 "Literatur- und Medienanalyse", in dem es neben Analyseverfahren um Kinder- und Jugendliteratur und populäre Gattungen geht. Die Parallelführung mündet in ein gemeinsam von Literatur- und Sprachwissenschaft verantwortetes Modul LS "Literatur und Sprache in der Gesell­schaft", das mit dem Bildungsgehalt von Sprache und Literatur ein fachdidaktische Grundlagen-Thema beinhaltet und daneben auch einen Beitrag zum interdiziplinären Modul "Diagnose und individuelle Förderung" leistet. Ein weiterer obligatorischer Bestandteil dieses Moduls ist eine Veranstaltung, die sich mit der Entstehung von Heterogenität, Andersartigkeit, Gender in Sprache, Texten und Medien auseinandersetzt.

Quelle: Technische Universität Dortmund vom 31.07.2019

  • Studienfeld(er)
    Allgemeine Sprachwissenschaft; Deutsch (Lehramt); Linguistik; Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik (Lehramt)
  • Schwerpunkt(e)
    Diversität; Fachddaktik; Förderung; Inklusion; Kommunikation; Literatur; Medien; Sprache
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    www.tu-dortmund.de/einschreibvoraussetzungen Achtung: Das Studium für ein Lehramt ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt: Auf dem Pflichtfach Bildungswissenschaften liegt ein Orts-NC, hierfür ist eine Bewerbung erforderlich Weitere Informationen zum Studiengang unter: http://www.tu-dortmund.de/lehramtsprachlichegrundbildung
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Probestudium
    • einer Eignungsprüfung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Es werden Vorkurse angeboten um den Einstieg ins Studium für Sie zu erleichtern. Darüber hinaus gibt es eine Einführungsveranstaltung speziell für die Zielgruppe der Beruflich qualifizierten. Informationen jeweils vor Beginn des Wintersemesters online unter: www.tu-dortmund.de/startinsstudium
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 04.02.2022
    www.tu-dortmund.de/fristen
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    14.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    14.06.2021 - 08.10.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    14.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    14.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

Ad