Bachelor of Laws (abgekürzt LL.B.) ist ein akademischer Grad, der durch ein entsprechendes Studium der Rechtswissenschaft erworben werden kann. Die Abkürzung LL.B. steht für Legum Baccalaureus, wobei LL. die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist.
An den Bachelorgrad kann sich konsekutive der Master of Laws (LL.M.) anschließen. Dabei bezeichnete dieser ehemals originär englische akademische Grad den Abschluss eines Studiums des römischen Rechts und des englischen Rechts (common law und equity). Bei der Übertragung nach Deutschland wurde die Bezeichnung unkritisch übernommen. Der Plural ist dabei jedoch ebenso unpassend wie der Plural von Jus: Jura in Deutschland, der auf die Gesamtheit von kanonischem Recht und weltlichem Recht zurückgeht. In der Schweiz wurde mit der Gradbezeichnung Bachelor of Law (B Law) insofern eine zeitgemäße Abkürzung gewählt.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Rechtswissenschaft, Jura
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    - Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife / Abiturzeugnis - Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife mit Studienberechtigung für das Fach Rechtswissenschaft - Zeugnis der entsprechenden beruflichen Qualifikation - vergleichbare ausländische Bildungsnachweise
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Probestudium
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    01.10.2021 - 31.03.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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