Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz, Master
Was ist "Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz"?
Der Studiengang richtet sich nicht nur an Patentanwältinnen und -anwälte, sondern auch an die vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (European Patent Attorneys) und die Patentanwälte der Mitgliedstaaten der EU. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs „Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ verleiht Ihnen die juristische Qualifikation für ein Auftreten vor dem künftigen Einheitlichen Patentgericht: Nach Art. 48 des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht sind dort jene Patentanwälte, die European Patent Attorneys sind und eine zusätzliche juristische Qualifikation haben, vertretungsbefugt.
In die Konzeption dieses Studienganges sind die langjährigen Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Patentanwaltskammer mit der FernUniversität eingeflossen. Am Kurt-Haertel-Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden Patentanwältinnen und -anwälte seit 1993 erfolgreich im Allgemeinen Recht ausgebildet. Der besondere Reiz des Studiengangs „Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ beruht nicht zuletzt auf der Möglichkeit, innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens einen renommierten juristischen Studienabschluss neben
Quelle: FernUniversität in Hagen vom 01.11.2018