Die Betriebswirtschaftslehre (BWL; englisch business administration; auch Betriebsökonomie) ist eine Einzelwissenschaft innerhalb der Wirtschaftswissenschaften, die sich mit dem Wirtschaften in Betrieben (Unternehmen) befasst.

Wie ihre Schwesterdisziplin, die Volkswirtschaftslehre (VWL) (englisch economics), basiert die BWL auf der Annahme, dass Güter grundsätzlich knapp sind und dementsprechend einen wirtschaftlichen Umgang erfordern. Im Unterschied zur abstrakteren Volkswirtschaftslehre nimmt die BWL zumeist dabei die Perspektive von einzelnen Betrieben ein. Ziele sind die Beschreibung, Analyse und Erklärung sowie die konkrete Unterstützung der zumeist von mehreren Personen getragenen Entscheidungsprozesse in Unternehmen. Erkenntnisobjekt ist der Betrieb als Wirtschaftssubjekt und Entscheidungseinheit mit seinen betrieblichen Funktionen und allen wirtschaftlichen Vorgängen.

Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) und die Spezielle Betriebswirtschaftslehre (SBWL), welche wiederum in funktionale und institutionelle Betriebswirtschaftslehren unterteilt ist.

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) befasst sich mit planerischen, organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betrieben. Sie ist dabei funktions- und branchenübergreifend ausgerichtet. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre gibt einen Überblick über die Wissenschaft der Betriebswirtschaftslehre und legt dabei funktions- und branchenübergreifende Zusammenhänge dar. Ziel ist es, das fachübergreifende Denken und Entscheiden zu fördern.

Spezielle Betriebswirtschaftslehre
Die Spezielle Betriebswirtschaftslehre (SBWL) – bisweilen auch Besondere Betriebswirtschaftslehre (BBWL) genannt – fokussiert auf ausgewählte Fragen, die jeweils nur für bestimmte Unternehmen oder Unternehmensteile relevant sind. Hierbei gab es lange nur zwei verschiedene Ansätze, die Gebiete voneinander abzugrenzen: Institutionelle Betriebswirtschaftslehren betrachten alle Funktionsbereiche, jedoch immer nur für bestimmte Betriebstypen, die sich z. B. nach Branche, Betriebsgröße und -alter unterscheiden. Funktionale Betriebswirtschaftslehren fokussieren demgegenüber jeweils einzelne Funktionsbereiche in Betrieben, unabhängig von der jeweiligen Branche. Seit 1996 setzt sich immer mehr eine stärker differenzierte Gliederung durch, die von Jürgen Weber vorgeschlagen wurde. Neben den bisherigen institutionellen oder funktionellen Betriebswirtschaftslehren gibt es noch Faktorenlehren die sich mit bestimmten Produktionsfaktoren befassen, Führungslehren behandeln die Unternehmensführung entweder des Gesamtunternehmens oder bezüglich ausgewählter Führungsteilsysteme. Zuletzt gibt es noch Querschnittsfunktionslehren auch Metaführungslehren genannt, die die Koordination der einzelnen Gebiete betrachten.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Betriebswirtschaftslehre
  • Schwerpunkt(e)
    Betriebswirtschaftslehre; International Business; Marketing; Personalführung; Projektmanagement; Statistik; Unternehmensführung; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftspsychologie
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur) oder Fachgebundene Hochschulreife oder Meisterprüfung Fachwirt oder Fachkaufmann Abschluss einer zweijährigen Fachschulausbildung oder eine durch eine Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung Auch für beruflich Qualifizierte ist ein Studium möglich. Für fachtreue Bewerber/innen mit Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit Für fachfremde Bewerber/innen mit Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit und Zulassungsgespräch
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
Zugangsbedingungen
Beruflich qualifizierte Bewerber müssen nach einer Ausbildung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Ist diese fachtreu angesiedelt: Direkter Zugang ist diese fachfremd angesiedelt: Zugangsgespräch an der Hochschule
Internetseite
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    01.01.2021 - 15.10.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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