Der Bachelorstudiengang "Mehrsprachige Kommunikation" vermittelt Ihnen gezielt sprachliche Kompetenzen in den drei großen westeuropäischen Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch. Die Studierenden wählen eine erste Fremdsprache (F1) und eine zweite Fremdsprache (F2) aus den drei angebotenen Sprachen aus; die Grundsprache ist Deutsch.

Die wissenschaftliche Basis des Sprachenstudiums spielt in diesem Studiengang eine ebenso wichtige Rolle wie die kommunikative Kompetenz und das Verständnis von wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Zusammenhängen. Als Studierende beschäftigen Sie sich zudem mit den jeweiligen Landeskulturen. Durch das obligatorische Auslandssemester können Sie sich mit der jeweiligen Kultur auch praktisch gut vertraut machen.

Das Auslandssemester ist eine Besonderheit des Studiums. Es ist im 5. Semester vorgesehen und wird in einem Land absolviert, dessen Amtssprache eine der beiden Sprachen ist, die Sie studieren. Dort sollen Sie vor allem in die Sprache eintauchen und die Kultur des Landes intensiv kennenlernen. Gleichzeitig bietet Ihnen der Auslandsaufenthalt die Möglichkeit, Ihre Sprachkompetenz in authentischen Kommunikationssituationen auszubauen und zu habitualisieren. Das Auslandssemester können Sie entweder als Studiensemester an einer Universität oder als Praktikum absolvieren (z. B. in einem Unternehmen).

Das Studium baut auf den in der Schule und gegebenenfalls im Ausland oder in der Praxis erworbenen Sprachkenntnissen auf. Für die Aufnahme des Studiums werden sehr gute Fremdsprachenkenntnisse in den beiden zu studierenden Sprachen vorausgesetzt.

Quelle: Technische Hochschule Köln vom 19.02.2019

  • Studienfeld(er)
    Kommunikationswissenschaft; Übersetzen
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Der Nachweis über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse wird erbracht durch: - entweder durch den Nachweis einer bestimmten Anzahl von Schuljahren, in denen die Sprache gelernt wurde, oder - durch die Vorlage eines Sprachzeugnisses, welches das geforderte Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (im Folgenden "GER") bescheinigt. Anerkannt werden auch Zeugnisse von privaten Sprachschulen, von der Industrie- und Handelskammer (IHK) und von der Volkshochschule (VHS). Werden beim Nachweis der Sprachkenntnisse Einzelfähigkeiten nach dem GER vorgelegt, so muss die Hälfte der Einzelbewertungen dem für die jeweilige Sprache geforderten Niveau entsprechen. Für die erste Fremdsprache (F1) sind nachzuweisen: im Englischen mindestens sechs Jahre oder GER Niveau B2 im Französischen mindestens vier Jahre oder GER Niveau B1 im Spanischen mindestens vier Jahre oder GER Niveau B1; Für die zweite Fremdsprache (F2) sind nachzuweisen: im Englischen mindestens sechs Jahre oder GER Niveau B2 im Französischen mindestens zwei Jahre oder GER Niveau A2 im Spanischen mindestens zwei Jahre oder GER Niveau A2 Bitte beachten Sie: Die Nachweise über die Sprachkenntnisse werden erst bei der Einschreibung verlangt (d.h. noch nicht bei der Bewerbung.)
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Absolventen/innen einer Berufsausbildung die ein fachlich nicht entsprechendes Fach studieren wollen müssen entweder eine Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - ein Probestudium bestehen.
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    20.09.2021 - 04.02.2022
    Aufgrund der Corona Pandemie kann sich der Vorlesungsbeginn eventuell verschieben.
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
#ansprechpartner#

Ad