Sprachliche Grundbildung, Lernbereich, Bachelor Lehramt für Sonderpädagogische Förderung
- Sonderpädagogische Fachrichtung I (Emotionale und soziale Entwicklung oder Lernen)
- Sonderpädagogische Fachrichtung II (eine der nicht gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen I oder eine der Fachrichtungen Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache)
- Unterrichtsfach I oder Lernbereich I (UF Mathematik, UF Deutsch, LB Mathematische Grundbildung oder LB Sprachliche Grundbildung)
- Unterrichtsfach II (Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Ev./Kath. Religionslehre oder Lernbereich II (LB Ästhetische Erziehung, LB Mathematische Grundbildung, LB Natur- und Gesellschaftswissenschaften, LB Sprachliche Grundbildung)
Sport kann als Unterrichtsfach II an der Deutschen Sporthochschule studiert werden.
Für Kunst, Musik, Sport muss bei der Einschreibung ein Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung vorgelegt werden.
Alle Sonderpädagogischen Fachrichtungen, die Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch und Mathematik sowie die Lernbereiche Ästhetische Erziehung, Mathematische Grundbildung, Natur- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Lernbereich Sprachliche Grundbildung unterliegen an der Universität zu Köln örtlichen Zulassungsbeschränkungen.
Was ist "Sprachliche Grundbildung, Lernbereich"?
Im Fokus für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung steht der Bezug auf die sprachliche Bildung der Lernenden, indem gefragt wird, welchen Beitrag die fachlichen Inhalte und Methoden zur Kompetenzentwicklung der SchülerInnen beitragen können und in welchem Verhältnis diese zu den Lehr- und Lernmethoden stehen. Hinzu kommt die intensive Orientierung an und Bezugnahme auf die fachlichen Gegenstände. Hier stehen Modelle der Sprachlern- und Sprachentwicklungstheorien unter sprachlich erschwerten Bedingungen sowie didaktische Konzepte zur Prävention von und zum Umgang mit Lernschwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Vordergrund.
Die Studierenden sollen zum einen die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen in Bezug auf die Inhalte und Gegenstände des Lernbereichs Sprachliche Grundbildung erwerben, die sie zu einer eigenständigen Analyse sprachlich-literarischer Phänomene befähigen, und zum anderen die fachdidaktischen Kompetenzen in Bezug auf fachbezogene Lern-, Entwicklungs- und Vermittlungsprozesse, die sie zu einer eigenständigen, auch empirischen Analyse und Planung von Lehr-/Lernprozessen befähigen.
Quelle: Universität zu Köln vom 25.11.2018