Ziel dieses ausbildungsintegrierten dualen Bachelorstudienganges „Steuern und Wirtschaftsprüfung" ist es, durch die Kombination von Studium und Berufsausbildung sowohl einen akademischen Abschluss (Bachelor) als auch einen beruflichen Abschluss als Steuerfachangestellte/r zu erlangen.

Das Studium richtet sich an besonders qualifizierte Bewerber, die eine anspruchsvolle und dauerhafte berufliche Tätigkeit in Kanzleien von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern sowie in entsprechenden Tätigkeitsfeldern von Unternehmen in der mittleren oder höheren Führungsebene anstreben.

Der ausbildungsintegrierte duale Studiengang wurde von der Hochschule Niederrhein und den Berufskollegs gemeinsam konzipiert und inhaltlich mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf abgestimmt. Er wird ausbildungs- und berufsbegleitend absolviert und führt nach zweieinhalb Jahren zum Ausbildungsabschluss als Steuerfachangestellte/r und nach einer Regelstudienzeit von acht Semestern zum Studienabschluss Bachelor of Arts.

Die kooperative Wirtschaftsausbildung KWIA ist als Studienmodell die duale Variante des bestehenden Vollzeitstudienganges unseres Fachbereiches. Die Studieninhalte des dualen Studienganges decken sich dabei mit denen des Vollzeitstudienganges. Eine erste Orientierungshilfe bietet der Studienverlaufsplan.

Besonderheit dieses Modells ist die Verzahnung von Lehrinhalten im Rahmen einer Kooperation mit den Berufskollegs in entsprechenden Profilklassen. Hinzu kommt die enge und durchgängige Anbindung an die Praxis während des Berufsausbildungsverhältnisses entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan. Der ausbildungsbegleitende Unterricht der Kammer ist dabei ein ergänzendes Angebot.

Durch dieses modular aufgebaute, integrative Konzept, bei dem identische Lehr- bzw. Ausbildungsinhalte nicht doppelt vermittelt werden, wird die Ausbildungs- und Studienzeit im Vergleich zu den herkömmlichen nacheinander folgenden Wegen ohne Qualitätsverlust insgesamt von etwa sechs auf vier Jahre verkürzt.

Das Studienmodell sieht derzeit in den ersten fünf Semestern / während der zweieinhalbjährigen Ausbildungszeit wöchentlich den Besuch der Lehrveranstaltungen der Hochschule an einem Tag und an einem weiteren Tag die Teilnahme am Unterricht im Berufskolleg im Rahmen einer gesonderten Profilklasse vor. An weiteren drei Tagen erfolgt die Berufsausbildung in der Praxis. Während der vorlesungs-/unterrichtsfreien Zeiten kann sich der Praxisanteil entsprechend erhöhen, wobei auch hier der ggf. erforderliche Besuch ergänzender Lehrveranstaltungen, wie Tutorien und Repetitorien, zu berücksichtigen ist. Während bestimmter Zeitabschnitte wird ein zusätzlicher ausbildungsbegleitender Unterricht der Kammer angeboten. Auch in den folgenden Semestern (nach Abschluss der Steuerfachangestellten-Ausbildung) bleibt es bei der Kombination aus Hochschulbesuch und Praxistagen.

Quelle: Hochschule Niederrhein vom 16.09.2019

  • Studienfeld(er)
    Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft; Steuerrecht
  • Schwerpunkt(e)
    Bilanzsteuerrecht; Einkommenssteuer; Finanzwissenschaft; Internationales Wirtschaftsrecht; Jahresabschlußprüfung; Verfahrensrecht
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    - Allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung -Ausbildungsvertrag als Steuerfachangestellte/r sowie gesonderter Bildungsvertrag (Mustervertrag bei der Kammer)
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Bewerbungsfristen für Meister und vergleichbar Qualifizierte, Beruflich Qualifizierte: zum Wintersemester: 15. Juli eines jeden Jahres Bewerbungsfristen für die Zugangsprüfung: zum Wintersemester: 1. April eines jeden Jahres
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Die Hochschule Niederrhein bietet für einige Studiengänge Vorkurse und Brückenkurse an.
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    20.09.2021 - 04.02.2022
    www.hs-niederrhein.de/studierendenservice
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.05.2021 - 17.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.05.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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