Romanistik oder romanische Philologie beschäftigt sich mit Geschichte und Gegenwart der aus dem Latein hervorgegangenen romanischen Sprachen und Literaturen. Dies umfasst auch die Kulturen der durch die Romanisierung bzw. Latinisierung entstandenen Sprachgebiete Europas sowie der durch Kolonisation hinzugekommenen Gebiete in Übersee, vor allem in Amerika und Afrika.

In diesem Zusammenhang spricht man von der Romania antiqua bzw. der Romania nova[1]. Ehemals romanisierte Gebiete, in denen heute keine romanischen Sprachen gesprochen werden – im heutigen Großbritannien, Südwestdeutschland, auf dem Balkan –, bezeichnet man als Romania submersa. Grundlage der romanischen Sprachen ist nicht das geschriebene, klassische, sondern das gesprochene Latein, das man traditionell Vulgärlatein nennt und das daher nur schwierig aus schriftlichen Quellen zu rekonstruieren ist.

Die Romanistik umfasst somit vor allem das Französische, Italienische, Spanische, Portugiesische und Rumänische, aber auch die kleineren romanischen Sprachen wie Katalanisch, Galicisch, Okzitanisch, Rätoromanisch, Ladinisch, Friaulisch und Sardisch. Da die Abgrenzung von Sprachen und Dialekten äußerst schwierig ist, schwankt auch in den Handbüchern die Zahl der romanischen Sprachen zwischen zehn und sechzehn. Zweifel gibt es beispielsweise bei der Bezeichnung des Asturischen, des Aragonesischen, des Gaskognischen und des Korsischen als separate Sprachen. Das Franko-Provenzalische wird nur in verschiedenen Dialekten gesprochen, hat aber keine Standardsprache und keine Literatur herausgebildet. Zum Gegenstandsbereich der Romanistik gehören auch die romanisch basierten Kreolsprachen.

Wegen der Entstehung der romanischen Sprachen gilt die Romanistik als Vorbild der historisch-vergleichenden Kulturwissenschaft: Alle romanischen Sprachen sind Tochtersprachen des Lateinischen. Anders als bei anderen Ursprachen ist das Lateinische (wenn auch nicht das Vulgärlateinische) sehr gut dokumentiert. Daher gehörte die Beschäftigung mit der gesamten Breite der romanischen Sprachen zu den Eigenheiten des Universitätsfaches Romanistik, das sich zunächst als eine historische Sprachwissenschaft konstituierte. Außerhalb Deutschlands ist dieses Modell nie in größerem Maß übernommen worden, in den verschiedenen romanischen Ländern etablierten sich Einzelphilologien des Französischen, Italienischen usw., aber keine romanische Philologie. Deshalb und wegen der zunehmenden Spezialisierung des Wissens tritt die ursprüngliche Beschäftigung mit allen romanischen Sprachen im Rahmen einer Disziplin zunehmend in den Hintergrund und macht einer intensiveren Beschäftigung mit den romanischen Sprachen (als Einzelphilologien) Platz. In oft kontrovers geführten wissenschafts- und berufspolitischen Diskussionen nähern sich damit die Teilfächer der Romanistik immer mehr den Nationalphilologien, wie sie in den verschiedenen romanischen Ländern etabliert sind, an. Man spricht dann auch von Rumänistik, Italianistik, Französistik (auch: Franko- oder Galloromanistik), Hispanistik und Lusitanistik. Die Romanistik leistet auch einen Beitrag zur Kreolistik.

Die Romanistik teilt sich in zwei Hauptgebiete auf: romanische Literaturwissenschaft und romanische Sprachwissenschaft. Literatur- und Sprachwissenschaft erweitern sich zu einer umfassenden Kulturwissenschaft.

Die romanische Sprachwissenschaft bildet Hypothesen über den genauen Prozess der Entstehung der romanischen Sprachfamilie. Sie versucht, die Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen den romanischen Sprachen typologisch zu erfassen. Darüber hinaus erfasst die Disziplin die Beschreibung des Varietätengefüges (Dialekte, Sprachniveaus und -register), der Sprachstruktur und -geschichte jeder einzelnen romanischen Sprache. In der jüngeren Vergangenheit versucht die romanische Sprachwissenschaft verstärkt, Anregungen aus der allgemeinen Sprachwissenschaft, besonders der Pragmatik, der kognitiven Linguistik sowie der Syntax, aufzunehmen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Französisch; Romanistik
  • Schwerpunkt(e)
    Französisch
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    In den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur eingeschrieben werden wer kumulativ 1. das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife), oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. 2. als Studienbewerberin oder Studienbewerber, die ihre bzw. der seine Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. 3. die weiteren Zugangsvoraussetzungen der fachspezifischen Bestimmungen erfüllt. (1) Für die im Rahmen des Faches Romanistik vertretene Sprache Französisch sind Sprachkenntnisse unabdingbar. Die Einschreibung im Fach Französisch setzt über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften genannten Vorgaben Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
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    Stand: 28.08.2021

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