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Informatik, Bachelor Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

  • Hochschule: Universität Paderborn
  • Studienort, Standort: Paderborn
  • Abschluss: Bachelor Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Bachelor of Education
  • Lehramt für: Lehramt der Sekundarstufe I an allen Schulformen
  • Semesterstart: Start: SommersemesterStart: Wintersemester Sommer- und Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Studienformen: Vollzeitstudium
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Weitere Informationen: Universität Paderborn

Informatik, Bachelor Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

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  • Hochschule: Universität Paderborn
  • Studienort, Standort: Paderborn
  • Abschluss: Bachelor Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Bachelor of Education
  • Lehramt für: Lehramt der Sekundarstufe I an allen Schulformen
  • Semesterstart: Start: SommersemesterStart: Wintersemester Sommer- und Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Studienformen: Vollzeitstudium
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Weitere Informationen: Universität Paderborn

Informatik ist die „Wissenschaft von der systematischen Darstellung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Informationen, besonders der automatischen Verarbeitung mithilfe von Digitalrechnern“. Historisch hat sich die Informatik einerseits aus der Mathematik entwickelt, andererseits als Ingenieursdisziplin aus dem praktischen Bedarf nach der schnellen und insbesondere automatischen Ausführung von Berechnungen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Informatik (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) In den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. (2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport setzt das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Näheres regeln die Besonderen Bestimmungen für das Studium der Unterrichtsfächer bzw. gesonderte Ordnungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung. (4) Weitere Voraussetzungen können sich aus den Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche Studium und das Studium der Unterrichtsfächer ergeben.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 21.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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