Die spanische oder auch kastilische Sprache (Eigenbezeichnung español [espaˈɲol] bzw. castellano [kasteˈʎano]) gehört zum romanischen Zweig der indogermanischen Sprachfamilie und bildet mit dem Aragonesischen, dem Asturleonesischen, dem Galicischen und dem Portugiesischen die engere Einheit des Iberoromanischen. In einer weiter gefassten Sicht kann das Spanische auch noch zusammen mit dem Katalanischen, dem Französischen, dem Okzitanischen und weiteren kleineren romanischen Sprachen wie Norditalienisch in die Westromania eingeordnet werden.
Die Wissenschaft, die sich mit der spanischen Sprache und spanischen Literatur beschäftigt, heißt Hispanistik. Der spanische Sprachraum wird als Hispanophonie bezeichnet. Spanisch ist wegen des historischen Kolonialismus’ die häufigste Muttersprache auf dem amerikanischen Doppelkontinent und gilt z. B. durch die Funktion als Amtssprache zahlreicher internationaler Organisationen als Weltsprache. (In Spanien selbst ist Spanisch jedoch nicht die einzige Sprache, siehe Sprachen in Spanien). Mit der Pflege der spanischen Sprache weltweit ist das Instituto Cervantes betraut.

Geschrieben wird Spanisch mit lateinischen Buchstaben. Im modernen Spanisch werden zusätzlich der Akut-Akzent für Vokale sowie die beiden Zeichen ñ und ü verwendet. In älteren Wörterbüchern finden sich auch das ch und ll noch als eigenständige Buchstaben.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Spanisch (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) In den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. (2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport setzt das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Näheres regeln die Besonderen Bestimmungen für das Studium der Unterrichtsfächer bzw. gesonderte Ordnungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung. (4) Weitere Voraussetzungen können sich aus den Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche Studium und das Studium der Unterrichtsfächer ergeben. (1) Über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus hat zum Studium des Unterrichtsfaches Spanisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Zugang, wer über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. (2) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 21.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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