Musik ist eine Kunstgattung, deren Werke aus organisierten Schallereignissen bestehen. Zu ihrer Erzeugung wird akustisches Material, wie Töne und Geräusche innerhalb des für Menschen hörbaren Bereichs, geordnet. Aus dem Vorrat eines Tonsystems werden Skalen gebildet. Deren Töne können in unterschiedlicher Lautstärke bzw. Intensität, Klangfarbe, Tonhöhe und Tondauer erscheinen. Melodien entstehen aus der Abfolge von Tönen sowie gegebenenfalls Pausen in einem zeitlich festgelegten Rahmen (Rhythmus). Aus dem Zusammenklang mehrerer Töne von jeweils anderer Tonhöhe erwächst Mehrstimmigkeit, aus den Beziehungen der Töne untereinander entsteht Harmonik. Die begriffliche Erfassung, systematische Darstellung der Zusammenhänge und deren Deutung leistet die Musiktheorie, mit dem Lehren und Lernen von Musik befasst sich die Musikpädagogik, mit Fragen nach der musikalischen Gestaltung hauptsächlich die Musikästhetik.

Die Musikwissenschaft umfasst als Lehrplan diejenigen wissenschaftliche Disziplinen im geistes-, kultur-, sozial- und naturwissenschaftlich-technischen Kontext, deren Inhalte die Erforschung und reflektierende Darstellung von Musik in ihren unterschiedlichen historischen, sozialen, ethnischen bzw. nationalen Erscheinungen sind. Gegenstand der Musikwissenschaft sind dabei sämtliche Ausprägungen von Musik, ihre Theorie, ihre Produktion und Rezeption, ihre Funktionen und Wirkungen sowie ihre Erscheinungsweisen vom musikalischen Ausgangsmaterial Schall bis zum komplexen Einzelwerk.

Die Musikwissenschaft wird seit dem 20. Jahrhundert in drei Teilbereiche gegliedert, in die historische Musikwissenschaft, die systematische Musikwissenschaft und die Musikethnologie. Diese Gliederung ist nicht immer streng eingehalten. Während einerseits die Musikethnologie auch dem systematischen Zweig zugerechnet werden kann, werden andererseits praktische Bereiche als angewandte Musikwissenschaft bezeichnet.

Historische Forschungsbereiche der Musikwissenschaft sind eher idiographisch, also das Objekt im geschichtlichen Wandel beschreibend, die systematischen eher nomothetisch, d. h. sie suchen allgemeine, von Raum und Zeit unabhängige Aussagen zu treffen. Dessen ungeachtet sind die Wissenschaftsparadigmen der beiden Bereiche nicht als absolut zu betrachten, da auch die historische Musikwissenschaft Gesetzmäßigkeiten über die Zeitläufte hinweg zu erkennen versucht, während Systematik und Ethnologie die geschichtlichen Veränderungen ihrer Gegenstände berücksichtigen.

Die historische Musikwissenschaft umfasst alle Teildisziplinen der musikalischen Geschichtsschreibung und widmet sich hauptsächlich der Erschließung von Quellen zur europäischen Kunst-, Volks- und Unterhaltungsmusik. Die systematische Musikwissenschaft dagegen ist stärker als ihr historisch orientierter Parallelzweig von Geistes- und Sozialwissenschaften, Natur- und Strukturwissenschaften beeinflusst und wendet deren erkenntnistheoretische und empirische Methoden an.

Die Musikethnologie behandelt die im Brauchtum der Ethnien existierende Musik. Von Interesse sind sowohl die Musikkulturen der Naturvölker, die nicht über Schrift und Notation verfügen, als auch – unter historischen Gesichtspunkten – die Musik der Hochkulturen und ihre Einflüsse. Wichtige Forschungsgegenstände sind Tonsysteme, Rhythmen, Instrumente, Theorie, Gattungen und Formen von Musik vor dem Hintergrund von Religion, Kunst, Sprache, soziologischer und wirtschaftlicher Ordnung. Angesichts von Migration und Globalisierung werden auch inter- und transkulturelle Phänomene berücksichtigt.

Über den Kanon der musikwissenschaftlichen Disziplinen hinaus ist Musik Gegenstand der Forschung z. B. in Mathematik und Kommunikationswissenschaft, Medizin und Neurowissenschaft, Archäologie, Literatur- und Theaterwissenschaft. Dabei ist im Einzelfall zu unterscheiden, ob es sich um Musik als das Forschungsobjekt anderer Wissenschaften handelt oder ob die Musikwissenschaft außermusikalische Bereiche untersucht. Eine Sonderstellung nimmt die Musiktherapie ein, die medizinische und psychologische Erkenntnisse und Methoden mit solchen der Musikpädagogik verbindet.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Medienwissenschaft; Popularmusik
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    In den Bachelorstudiengang kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. Die Studienbewerberinnen und -bewerber müssen als weitere Zugangsvoraussetzung Grundkenntnisse und -kompetenzen im Bereich der Popmusik- und Medienkultur nachweisen. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen ist Voraussetzung für die Einschreibung. Außerdem sind musik- und medienpraktische Erfahrungen (z.B. als Bandmusiker, Instrumentalist, DJ, Musikredakteur) sowie Kenntnisse in der allgemeinen Musiklehre wünschenswert. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen wird durch einen bestandenen Eignungstest erbracht, der folgende Teile umfasst: a) Einen maximal 60-minütigen schriftlichen Teil zu popmusik- bzw. medienkulturellen Gegenwartsfragen. Näheres zu Form und Dauer legt der Prüfungsausschuss fest. b) Ein ca. 15-minütiges Interview mit der Prüfungskommission über die studiengangbezogenen Grundkenntnisse und Kompetenzen und deren Entwicklungsfähigkeit. Der Eignungstest soll dabei speziell die grundlegenden popmusikbezogenen Formulierungs-, Ausdrucks- und Reflexionskompetenzen in Schrift und Sprache ebenso wie die ästhetische Beurteilungsfähigkeit um wissenschaftliche Fragestellungen ermitteln. Die Kommission fertigt ein Protokoll mit Bewertung des Interviews und schriftlicher Arbeit an. Schriftliche Arbeit und Interview werden mit 40:60 Anteilen bei der Bildung der Note gewichtet. Der Eignungstest ist bestanden, wenn die beiden Anteile (schriftliche Arbeit und Interview) jeweils bestanden sind und damit durch die Prüfungskommission festgestellt wurde, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um den Anforderungen des Bachelorstudiengangs Populäre Musik und Medien gerecht zu werden. Das Nähere zur Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens regelt der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
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  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
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    01.06.2021 - 31.07.2021
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    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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