Evangelische Theologie ist eine wissenschaftliche Disziplin. Sie gliedert sich in die Unterdisziplinen Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie (Dogmatik und Ethik) sowie Praktische Theologie. Manchmal werden auch Missionstheologie, Kirchenrecht und andere Teildiziplinen hinzugezählt. „Evangelisch“ ist hierbei Selbstbezeichnung der Kirchen, die aus der Reformation hervorgegangen sind. Evangelische Theologie bezieht sich in besonderer Weise auf die Bibel und auf die Bekenntnisschriften, wobei der Kanon der lutherischen Bekenntnisschriften abgeschlossen ist (BSLK), während in den Kirchen reformierter Tradition weltweit immer wieder neue Bekenntnistexte formuliert werden, auf die reformierte Theologen sich in ihrer Argumentation beziehen können.
Die theologische Forschung sucht in ihrem Reflektieren auch den Dialog mit den anderen Wissenschaften.
Eine wesentliche Funktion der theologischen Ausbildung liegt in der Vorbereitung auf kirchliche Tätigkeiten.

Die evangelische Theologie befasst sich in ihren Teildiziplinen einerseits mit historischen Fragen und wendet dabei die Methoden der Geschichtswissenschaft und anderer historischer Wissenschaften an, andererseits mit der Exegese der Bibel, wozu Methoden aus der Literaturwissenschaft verwendet werden. Außerdem begleitet sie kritisch und reflektierend das heutige Leben der Kirche (Praktische Theologie), dabei bezieht sie Kenntnisse der Psychologie, Soziologie, Pädagogik und anderer Humanwissenschaften in ihre Theoriebildung mit ein. Des Weiteren mit den Grundfragen des christlichen Glaubens und der Moral und Ethik; als Systematische Theologie steht sie dabei auch im ständigen Dialog mit der Philosophie und den Naturwissenschaften. Hierbei steht ein konsequentes und wissenschaftliches Arbeiten mit anerkannten Methodiken im Mittelpunkt. Die evangelische Theologie dient der Kirche als Organisation, indem sie angehenden Pfarrern das nötige theoretische Wissen für ihre Arbeit vermittelt. Gerade unter letzterem Aspekt steht sie den Kirchen auch als korrigierende Instanz gegenüber und ist keinem Lehramt verpflichtet. Das ist einer der Gründe, weshalb sie ihren Ort an den staatlichen Universitäten findet. Die Dozenten sollen von den jeweiligen Kirchen unabhängig sein.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Evangelische Religion (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) In den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. (2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Kunst und Sport setzt das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Näheres regeln die Besonderen Bestimmungen für das Studium der Unterrichtsfächer bzw. gesonderte Ordnungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung. (4) Weitere Voraussetzungen können sich aus den Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium und das Studium der Unterrichtsfächer und/oder beruflichen Fachrichtungen ergeben.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 21.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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