Der Begriff katholische Theologie wird sowohl zur Bezeichnung der Theologie als wissenschaftlicher Disziplin innerhalb des konfessionellen Horizonts der römisch-katholischen Kirche (Materialobjekt) als auch zur Bezeichnung der spezifischen Methodik ebendieser Disziplin (Formalobjekt) verwendet.

Materialobjekt der katholischen Theologie
Inhaltlich geht es darum, vom dreifaltigen Gott zu reden, der sich geoffenbart hat als Schöpfer, in der Erschaffung, Gestaltung und Erhaltung der Welt, als Retter und Erlöser, vor allem in der Gestalt Jesu Christi sowie als Heiliger Geist, in der ständigen Erneuerung und erhofften Vollendung der Welt. Der Kirche und ihrem Wirken im Heiligen Geist ist dies als Offenbarung zur Auslegung, Verkündigung und Heilwirkung (besonders in den Sakramenten) anvertraut. Hieraus ergibt sich der heilsbedeutsame Bezug alles Geschaffenen auf Gott hin, der als Ursprung und Ziel allen Seins begriffen wird. Insbesondere der Mensch, obwohl ein der Sünde Verfallener von Anfang an, wird verstanden als der durch Gott Erwählte und Berufene sowie durch Jesus Christus im Heiligen Geist durch das Geschenk der Erlösung Gerechtfertigte. Nimmt er dies in Glaube und Taufe an und bewahrt es im Leben in Werken der Liebe, so wird ihm die Vollendung im Heiligen Geist geschenkt.

Formalobjekt der katholischen Theologie
Methodisch versteht sich katholische Theologie als verantwortliche Rede von Gott, die sich den beiden Polen von Glaube und Vernunft verpflichtet weiß. Der Glaubensbezug wird offen aufgewiesen und in der Trias der Verpflichtung auf die Heilige Schrift, die kirchliche Tradition sowie das Lehramt der Kirche einzulösen versucht. Der Vernunftbezug erweist sich in der inneren Rationalität der Theologie als Glaubenswissenschaft und zugleich in ihrer Fähigkeit zum offenen und gleichzeitig kritischen Dialog mit nichttheologischen Disziplinen (an erster Stelle mit der Philosophie, aber auch mit den übrigen Humanwissenschaften sowie den Naturwissenschaften) und nicht zuletzt auch mit der jeweiligen Kultur.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Katholische Religion (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) In den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. (2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Kunst und Sport setzt das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Näheres regeln die Besonderen Bestimmungen für das Studium der Unterrichtsfächer bzw. gesonderte Ordnungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung. (4) Weitere Voraussetzungen können sich aus den Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium und das Studium der Unterrichtsfächer und/oder beruflichen Fachrichtungen ergeben.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 21.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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