Die deutsche Sprache bzw. Deutsch ([dɔʏ̯t͡ʃ]; abgekürzt Dt. oder Dtsch.) ist eine westgermanische Sprache.
Ihr Sprachraum umfasst Deutschland, Österreich, die Deutschschweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien, Südtirol, das Elsass und Lothringen sowie Nordschleswig. Außerdem ist sie eine Minderheitensprache in einigen europäischen und außereuropäischen Ländern, z. B. in Rumänien und Südafrika, sowie Nationalsprache im afrikanischen Namibia.
Die Standardsprache, das Standarddeutsche, setzt sich aus Standardvarietäten der Dachsprache zusammen. Der deutsche Sprachraum bestand ursprünglich allein aus einer Vielzahl von hochdeutschen und niederdeutschen Mundarten, die innerhalb des kontinentalwestgermanischen Dialektkontinuums miteinander verbunden sind.
Die Germanistik erforscht, dokumentiert und vermittelt die deutsche Sprache und Literatur in ihren historischen und gegenwärtigen Formen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Deutsch (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) In den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. (2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Kunst und Sport setzt das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Näheres regeln die Besonderen Bestimmungen für das Studium der Unterrichtsfächer bzw. gesonderte Ordnungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung. (4) Weitere Voraussetzungen können sich aus den Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium und das Studium der Unterrichtsfächer und/oder beruflichen Fachrichtungen ergeben.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 21.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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