Das Wort Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst, Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind. Der Formationsprozess des Kunstbegriffs unterliegt permanent einem Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfaltet.

Kunst ist ein menschliches Kultur­produkt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses. Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber seit der Moderne auch der Prozess selbst sein. Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.

Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst, die sich als Gegensatz zur Natur auf alle Produkte menschlicher Tätigkeit beziehen konnte, hat sich zwar erhalten (wie z. B. in Kunststoff). Jedoch versteht man seit der Aufklärung unter Kunst vor allem die Ausdrucksformen der Schönen Künste:
- Bildende Kunst mit den klassischen Gattungen Malerei und Grafik, Bildhauerei, Architektur und etlichen Kleinformen sowie seit dem 19. Jahrhundert dem Kunstgewerbe oder Angewandte Kunst genannten Grenzbereich zum Kunsthandwerk
- Musik mit den Hauptsparten Komposition und Interpretation in Vokal- und Instrumentalmusik
- Literatur mit den Hauptgattungen Epik, Dramatik, Lyrik und Essayistik
- Darstellende Kunst mit den Hauptsparten Theater, Tanz und Film-

Ausdrucksformen und Techniken der Kunst haben sich seit Beginn der Moderne stark erweitert, so mit der Fotografie in der bildenden Kunst oder mit der Etablierung des Comics als Verbindung bildender Kunst mit der Narrativität der Literatur. Bei den Darstellenden Künsten, Musik und Literatur lassen sich heute auch Ausdrucksformen der Neuen Medien wie Hörfunk, Fernsehen, Werbung und Internet hinzuzählen. Die klassische Einteilung verliert spätestens seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts an Bedeutung. Kunstgattungen wie die Installation oder der Bereich der Medienkunst kennen die klassische Grundeinteilung nicht mehr.

Kunst ist ein deutsches Wort. Bereits im Althochdeutschen lautete es kunst (Plural kunsti), im Mittelhochdeutschen kunst (Pl. künste). Ursprünglich ist kunst ein Substantivabstraktum zum Verbum können mit der Bedeutung „das, was man beherrscht; Kenntnis, Wissen, Meisterschaft“. Die Redewendung „Kunst kommt von Können“ ist also etymologisch (dem Wortursprung nach) richtig. Zusätzlich wurde „Kunst“ in Lehnbedeutung für den lateinischen Begriff ars benutzt, z. B. im Bildungskanon der Sieben freien Künste, in Lebenskunst, Liebeskunst usw. Kunst bezieht sich in diesem Sinne grundsätzlich auf alles, was Menschen können und was von Menschen gemacht ist. Der entsprechende Gegenbegriff ist Natur, wie in dem alltäglichen Gegensatzpaar natürlich / künstlich.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Kunst (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) In den Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. (2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Einschreibung zum Studium der Unterrichtsfächer Kunst und Sport setzt das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Näheres regeln die Besonderen Bestimmungen für das Studium der Unterrichtsfächer bzw. gesonderte Ordnungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung. (4) Weitere Voraussetzungen können sich aus den Besonderen Bestimmungen für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium und das Studium der Unterrichtsfächer und/oder beruflichen Fachrichtungen ergeben. Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Kunst setzt über die in § 5 Allgemeine Bestim-mungen genannten Vorgaben hinaus das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Die ent-sprechenden Regelungen sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Fach Kunst, Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Fach Kunst, Lehramt an Berufskollegs mit dem Fach Kunst sowie Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang mit dem Fach Kunst und Kunstvermittlung bzw. mit dem Fach Kunstvermittlung, Kunst und Kontext in der jeweils geltenden Fassung festgelgt.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
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Zugangsbedingungen
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Internetseite
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  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
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  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
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  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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