Medienwissenschaft ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Medien, darunter die Massenmedien und die öffentliche Kommunikation, aber auch Aspekte der Ästhetik, Geschichte und Theorie der Medien. Die Medienwissenschaft gründet in der sprach- und geisteswissenschaftlichen Beschäftigung mit den Medien in der Literatur-, Theater-, Kunst- und Musikwissenschaft. Je nach Medienbegriff stehen dabei beispielsweise Einzelmedien wie Printmedien (Zeitung und Zeitschrift), Hörfunk, Fernsehen oder Online-Medien im Mittelpunkt. Mit einem breiteren Medienbegriff treten aber auch Infrastrukturen, Netzwerke oder Technologien in den Mittelpunkt. Viele Medienwissenschaftler zählen auch die Filmwissenschaft zu ihrer Disziplin.

Die Hauptarbeitsbereiche der Medienwissenschaft sind die Medienanalyse, -geschichte und -theorie. Im Gegensatz zur sozialwissenschaftlichen Kommunikationswissenschaft, bei welcher der Schwerpunkt oft auf den Wechselwirkungen zwischen Massenmedien und Gesellschaft liegt (Rezeption), stehen bei der Medienwissenschaft die Fragen nach Ästhetik, Technik und Geschichte im Vordergrund.

Die Anfänge der Medienwissenschaft gehen auf wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich des Zeitungs- und Zeitschriftenwesens zurück. Bereits 1916 richtete Karl Bücher in Leipzig ein Institut für Zeitungswissenschaft ein. Der erste Ordinarius wurde Erich Everth. Eine weiter gefasste Medienwissenschaft hat sich erst ab Ende der 1970er-Jahre als eigenständige Disziplin etabliert. Sie ist im Überschneidungsbereich von Sprach-, Literatur-, Theater- und Kulturwissenschaft, Soziologie, Sozialer Arbeit, Psychologie, Politikwissenschaft, Wirtschaft, Jura, Pädagogik und Informatik angesiedelt.

In Deutschland sind in der Geschichte der Medienwissenschaft zwei Ströme zu beobachten: einerseits die Ausrichtung als Geistes- und Kulturwissenschaft, andererseits als Sozialwissenschaft oder in Anlehnung an die sozialwissenschaftliche Kommunikationswissenschaft.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Medienwissenschaft
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    In den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur eingeschrieben werden wer kumulativ 1. das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife), oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt. 2. als Studienbewerberin oder Studienbewerber, die ihre bzw. der seine Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das Beratungsbespräch an der Hochschule ist immer notwendig
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 21.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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