Zahnmedizin oder Zahnheilkunde (häufig gleichgesetzt mit Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs, Infektionen) Symptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen anhand des Gebisses.
Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er kann seinen Beruf als Vertragszahnarzt, Privatzahnarzt oder als angestellter Zahnarzt in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis ausüben. Der Zahnarzt ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt.Für den Erwerb der Fachbezeichnung Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie in Deutschland sind abgeschlossene Studien in Human- und Zahnmedizin erforderlich. Die fünfjährige Facharztweiterbildung kann schon während des Studiums der Zahnmedizin begonnen werden. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, erworben werden – sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Zahnmedizin
  • Schwerpunkt(e)
    Alterszahnheilkunde; Funktionsdiagnostik; integrierte klinische Behandlung; integrierte zahnärztliche Propädeutik; Kieferorthopädie; Kinderzahnheilkunde; Parodontologie; Studium fundamentale; Zahnärztliche Behindertenbehandlung; Zahnärztliche Prävention
  • Zulassungsmodus
    Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Der Studiengang ist NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Auswahlverfahren. Dieses umfasst eine Bewerbung über das Campus-Onlinesystem zur Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang und die Motivation des Bewerbers, ein praktischer Eignungstest zur Ermittlung der manuellen Geschicklichkeit und des dreidimensionalen Vorstellungsvermögens sowie ein persönliches Gespräch vor einer Auswahlkommission bestehend aus einem Hochschullehrer, einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studierenden. Da die meisten Veranstaltungen auf Deutsch stattfinden, müssen ausländische Studierende über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau verfügen. Bewerbungsschluss: 02.06. (WS)
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

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