Öffentliches Recht, Bachelor
Hochschule
Studienort, Standort
Nur Nebenfach
Ja
Abschluss
Bachelor
Abschlussgrad
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
6 Semester
Akkreditierung
Nein
Studienformen
Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Anmerkungen zum Studiengang
Öffentliches Recht ist im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) nur als Beifach wählbar. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (http://www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (http://www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Studienfeld(er) / Schwerpunkt(e)
Studienfeld(er)
Internationales Recht; Steuerrecht; Öffentliches Recht
Schwerpunkt(e)
Öffentliches Recht
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung,zwingend mit NC
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Hochschulweit geltende Fristen und Termine
Vorlesungszeit
15.10.2018 - 16.02.2019
Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
01.06.2018 - 15.07.2018
Vorgezogene Bewerbungsfristen für Master: SoSe bis 15.11./WiSe bis 15.5.. Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): http://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung u. Master (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): http://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master.
Vorgezogene Bewerbungsfristen für Master: SoSe bis 15.11./WiSe bis 15.5.. Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): http://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung u. Master (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): http://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master.
Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
01.06.2018 - 01.09.2018
Bitte beachten Sie die vorgezogenen Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge (auch zulassungsfreie): SoSe bis 15.11./ WiSe bis 15.5.
Bitte beachten Sie die vorgezogenen Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge (auch zulassungsfreie): SoSe bis 15.11./ WiSe bis 15.5.
Einschreibefrist Studienanfänger für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
gem. Zul.-Bescheid
Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
siehe Bewerbungsfrist; Der Bewerbung muss eine Anerkennungsbescheinigung der Zeugnisse beiliegen, die spätestens sechs Wochen vor der Bewerbungsfrist beantragt werden muss.
Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
siehe Bewerbungsfrist; Der Bewerbung muss eine Anerkennungsbescheinigung der Zeugnisse beiliegen, die spätestens sechs Wochen vor der Bewerbungsfrist beantragt werden muss.
Einschreibefrist für die Rückmeldung
(Zahlungseingang)
Einschreibefrist für Hochschulwechsler
gem. Zul.-Bescheid
Fristen für Auswahlverfahren oder Eignungsprüfungen
Fristen für Eignungsprüfungen (http://www.studium.uni-mainz.de/fristen-und-termine-bewerbung):
(Freie) Bildende Kunst: für das SoSe 31.10. und für das WiSe 30.04.; alle Studiengänge der Hochschule für Musik: für das SoSe 01.11. und für das WiSe 01.04., Sport/Sportwissenschaft: siehe unter www.sport.uni-mainz.de, Master Konferenzdolmetschen und Master Translation: 15.5.
Kontakt/Ansprechpartner
Weitere Ansprechpartner findest du hier!
Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt. Stand: 14.04.2018
Studentenservice
Den gesamten Studentenservice findest du hier!