Maschinenbau, Master of Science
Studienort, Standort
Bingen
Abschluss
Master of Science
Abschlussgrad
Master of Science
Zielgruppe
Die derzeit geplante Festlegung der Zugangsvoraussetzungen aus den Prüfungsordnungen (PO) lautet wie folgt (verbindlich sind stets die aktuell gültige Studiengangsspezifische PO (SPO) verbunden mit der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO)):
Bewerber müssen einen Bachelor- oder Diplomabschluss in einem ingenieurwissenschaftlich /technischen Studiengang mit überwiegend maschinenbaulichen Inhalten (z.B. Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder artverwandter Studiengang) erlangt haben. [§3 SPO]
(1) Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach § 19 HochSchG müssen erfüllt sein.
(2) Zusätzlich zum bisher Gesagten müssen die Studierenden in der Regel den Nachweis eines mit gutem Ergebnis (Note 2,5 oder ECTS-Note B nach § 8 Abs. 9 oder besser) bestandenen Bachelor- oder Diplom-Abschlusses erbringen.
(3) Liegt die Voraussetzung nach Abs. 2 hinsichtlich Note und ECTS-Note nicht vor, so können im Einzelfall weitere für die Erlangung des Master-Abschlusses förderliche Aspekte (z.B. praktische fachbezogene Tätigkeit, Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit, Fachschaftsarbeit, Auslandssemester) für die Zulassung berücksichtigt werden.
(4) Bei Studierenden, die ihren ersten Abschluss in einem nach §3 SPO geeigneten Studiengang einer anderen Hochschule abgelegt haben, stellt der Prüfungsausschuss fest, ob die notwendigen Grundlagen vorhanden sind. Insbesondere hat der Prüfungsausschuss die Möglichkeit, die Zulassung unter der Auflage vorzusehen, dass vor Beginn der Abschlussarbeit bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang erbracht werden.
(5) Liegen bei der Zulassung zum Masterstudium weniger als 210 Leistungspunkte aus einem vorausgehenden Bachelorstudium vor und können keine Leistungen als äquivalent anerkannt werden, so müssen die fehlenden Leistungspunkte vor Beginn der Abschlussarbeit nachgeholt werden. Die nachzuholenden Module werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
(6) In begründeten Ausnahmefällen können Studierende auf Antrag vor dem Abschluss des Bachelorstudiengangs vorläufig zum Masterstudium zugelassen werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Einschreibung erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden. In diesem Fall werden erbrachte Prüfungsleistungen bescheinigt. [Punkte (1) bis (6) gemäß §4 der APO]
Regelstudienzeit
4 Semester
Mastertyp nach Kultusministerkonferenz
konsekutiv
Studienformen
Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Was ist "Maschinenbau"?
Der Maschinenbau (auch als Maschinenwesen bezeichnet) ist eine klassische Ingenieurwissenschaft und erstreckt sich auf Entwicklung, Konstruktion und Produktion von Maschinen. Dazu zählen
Kraftmaschinen (Dampfmaschine, Motor oder Turbine),
Arbeitsmaschinen (Gebläse, Pumpe oder Verdichter),
Werkzeugmaschinen (Dreh-, Fräs- oder Schleifmaschine),
Förderanlagen (Kran oder Förderband) und die
Fahrzeugtechnik
Luft- und Raumfahrttechnik.Der Industriezweig Maschinenbau entstand aus dem Handwerk der Metallbearbeitung, durch Mühlenbauer, Schmiede und Schlosser.