Im Ergebnis des Studiums verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kompetenzen, um im Naturschutz zielgerichtete Strategien und Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie besitzen fundierte Kenntnisse zu Pflanzen- und Tierarten, in der Ökologie sowie Vegetationskunde – in dieser Kombination ein Alleinstellungsmerkmal des Studiengangs in Deutschland. Sie können Daten integrativ verarbeiten und Bewertungen vornehmen sowie konkrete ziel- und umsetzungsorientierte Fachplanungen durchführen. Durch die breite Grundlagenausbildung in Kombination mit der Kenntnis landschaftsplanerischer Instrumente, rechtlicher Grundlagen sowie der Fähigkeit zur Verarbeitung von Daten mit Hilfe moderner Informationssysteme, bestehen sehr gute Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen in Naturschutzverwaltungen des Bundes und der Länder, in Großschutzgebieten (z.B. Nationalparks, Biosphärenreservate), in nationalen und internationalen Umwelt- und Naturschutzorganisationen, in Gutachter-, Planungs- und Ingenieurbüros, in Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung sowie in Beratungsunternehmen und Fachabteilungen von Unternehmen.

Durch die breite ökologische, floristisch-vegetationskundliche sowie faunistische Ausbildung in Kombination mit der Kenntnis landschaftsplanerischer Instrumente, rechtlicher Grundlagen sowie der Fähigkeit zur Verarbeitung von Daten mit Hilfe moderner Informationssysteme bestehen gute Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen in folgenden Tätigkeitsbereichen:
• Naturschutzbehörden;
• Planungs- und Ingenieurbüros;
• Verwaltungseinrichtungen der Kommunen;
• Großschutzgebieten (z. B. Nationalparkverwaltungen);
• Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung;
• nationalen und internationalen Umweltorganisationen und Naturschutzverbänden.

Quelle: Hochschule Anhalt vom 25.02.2019

  • Studienfeld(er)
    Landschaftsplanung; Naturschutzplanung
  • Zulassungsmodus
    Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    - Zeugnisnote bis 2,5: Zulassung ohne weiteres Verfahren - Zeugnisnote > 2,5: geht in das Feststellungsverfahren - Motivationsschreiben
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einer Eignungsprüfung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
Kontakt Studieren ohne schulische HZB
  • Vorlesungszeit
    04.10.2021 - 28.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    15.03.2021 - 15.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    15.03.2021 - 15.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    15.03.2021 - 15.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    15.03.2021 - 15.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021
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