Zugangsbedingungen
- Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
- Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
• einer Eignungsprüfung
Zugangsbedingungen
Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können eine Feststellungsprüfung ablegen. Voraussetzungen: mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung mit fachlicher Nähe zum Studiengang und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studiengang.
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Die Hochschule bietet Interessierten einen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs zur Feststellungsprüfung für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge an.
Internetseite
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