Das Studium im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Teildisziplinen des Faches deutlich wird.

Die Studierenden sollen eine systematische Orientierung und Kriterien für ein verantwortliches Handeln erwerben, die für die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf erforderlich sind.

Die Studierenden immatrikulieren sich in den Lehramtsstudiengang, entscheiden sich für zwei Studienfächer und legen dabei fest, welches von beiden das erste Fach ist. Im ersten Fach wird i.d.R. die Examensarbeit verfasst. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt.

Das Studium für das Höhere Lehramt an Gymnasien ist auf zehn Semester angelegt, das für das Lehramt an Mittelschulen dauert in der Regel neun Semester.

• Das Fach 1 wird im Umfang von 95 (Gym) bzw. 80 (MS) Leistungspunkten (LP), einschließlich seiner Fachdidaktik (15 LP) studiert.
• Das Fach 2 umfasst 95/80 LP, einschließlich seiner Fachdidaktik.
• Der bildungswissenschaftliche Bereich umfasst 35 LP.
• Im Bereich der Schulpraktischen Studien sind 25 LP zu erbringen.
• Im Rahmen der Ergänzungsstudien werden Module im Umfang von 20 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich studiert. Obligatorisch für jeden Lehramtsstudierenden ist hier das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP).

Die fachwissenschaftlichen Module:
• Basismodul Politische Systeme
• Basismodul Internationale Politik
• Basismodul Politische Theorie
• Methoden (nur GYM)
• Systemvergleich (nur GYM)
• Wirtschaft
• Recht
• Grundlagen der Soziologie
• Vertiefungsmodul Legitimation der Macht oder Interpretation der Macht
• Vertiefungsmodul Konstitution der Macht oder Organisation der Macht

Das Studienprogramm besteht außerdem aus der Examensarbeit mit 20 LP (wenn Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft das 1. Fach ist), der Staatsprüfung (10 LP) sowie fachdidaktischen Modulen.

Quelle: Universität Leipzig vom 11.09.2019

  • Studienfeld(er)
    Gemeinschaftskunde (Lehramt)
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Phoniatrisches Gutachten Bitte informieren Sie sich zu den studiengangspezifischen Immatrikulationsvoraussetzungen in Ihrem gewünschten Studiengang unter www.uni-leipzig.de/studienangebot
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Zugangsbedingungen
Beratungsgespräch bei Zentraler Studienberatung obligatorisch
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 05.02.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    03.05.2021 - 15.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    03.05.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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