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Green Energy, Master of Science

  • Hochschule: Fachhochschule Westküste, Hochschule für Wirtschaft und Technik
  • Studienort, Standort: Heide
  • Abschluss: Master of Science, Master of Science
  • Zielgruppe: Absolventen eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses in den Disziplinen Wirtschaftswissenschaften, Jura und Technik sowie daraus interdisziplinäre Studiengänge. Die Absolventen sollten darüber hinaus Interesse an der Projektierung und dem Management von erneuerbaren Energiekonzepten mitbringen. Ein weiterer Fokus steht auf dem Bereich der Nachhaltigkeit der Energiegewinnung.
  • Semesterstart: Start: Wintersemester Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv
  • Studienformen: Vollzeitstudium
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Weitere Informationen: Fachhochschule Westküste

Green Energy, Master of Science

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  • Hochschule: Fachhochschule Westküste, Hochschule für Wirtschaft und Technik
  • Studienort, Standort: Heide
  • Abschluss: Master of Science, Master of Science
  • Zielgruppe: Absolventen eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses in den Disziplinen Wirtschaftswissenschaften, Jura und Technik sowie daraus interdisziplinäre Studiengänge. Die Absolventen sollten darüber hinaus Interesse an der Projektierung und dem Management von erneuerbaren Energiekonzepten mitbringen. Ein weiterer Fokus steht auf dem Bereich der Nachhaltigkeit der Energiegewinnung.
  • Semesterstart: Start: Wintersemester Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv
  • Studienformen: Vollzeitstudium
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Weitere Informationen: Fachhochschule Westküste

Der Masterstudiengang Green Energy bildet interdisziplinär und praxisorientiert für die Planung und Realisierung von Erneuerbare-Energien-Projekten aus. Das Studium setzt sich zu gleichen Teilen aus juristischen, wirtschaftswirtschaftlichen und technischen Inhalten rund um die Energiewende zusammen. Die Planung und Errichtung sowie der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen (z.B. Windkraft- und Photovoltaikanlagen) sind ebenso Studiengegenstand wie die Vermarktung von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme. Die Studierenden werden zudem in die Lage versetzt, dezentrale Versorgungskonzepte, Projekte zur Energiespeicherung oder Vorhaben zur Sektorkopplung, d.h. die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien auch im Wärmesektor (z.B. in Power-to-Heat-Anlagen) und im Verkehrssektor (z.B. durch Elektromobilität), ganzheitlich fachlich zu begleiten. Abgerundet wird das Studium durch interdisziplinäre Module, etwa zum Projektmanagement, sowie durch Schlüsselkompetenzen.

Der Master Green Energy zeichnet sich durch eine Verzahnung von Theorie und Praxis sowie eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden der Energiebranche in Norddeutschland aus. Insbesondere wird die Masterarbeit im 4. Semester in der Regel in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen verfasst. Über den Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) besteht unter anderem ein enger Kontakt zu Stadtwerken in Norddeutschland. Während des Studiums finden regelmäßig Exkursionen und Gastvorträge von Praktikern statt.

Die Professoren und Lehrbeauftragten des Studiengangs verfügen über umfangreiche Praxiserfahrungen in der Energiebranche. Um den Wissenstransfer in die Region und den Austausch mit der Praxis laufend zu gewährleisten, veranstaltet der Studiengang seit dem Jahr 2015 zudem die „Green Energy Workshops“. In diesem Veranstaltungsformat werden aktuelle Themen der Energiewende aufgegriffen, durch Vorträge hochkarätiger Referenten vertieft und in der anschließenden offenen Diskussionsrunde aus unterschiedlichen Aspekten beleuchtet.

Quelle: Fachhochschule Westküste vom 05.11.2018

  • Studienfeld(er)
    Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeitswissenschaften (ökonomisch); Umweltmanagement, Energiemanagement
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    § 3 Zulassung zum Masterstudium (1) Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Zulassungsstelle der Fachhochschule. Sie holt dazu regelmäßig das Fachgutachten der Studiengangleitung Green Energy zum Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 2 ein. (2) Für eine Zulassung zum Masterstudium müssen die Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Erfolgreicher Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs (Bachelor-oder Diplomstudiengang mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 oder Staatsexamen mit der Abschlussnote „befriedigend“ oder besser), und b) dieses vorangegangene Studium muss aus den Disziplinen Technik, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften stammen. Ebenfalls möglich ist ein vorangegangenes interdisziplinäres Studium, das mindestens eine der vorgenannten Disziplinen hauptsächlich umfasst, und c) sofern der Bewerber/die Bewerberin nicht über einen deutschsprachigen Schulabschluss verfügt, der die Hochschulzulassungsberechtigung darstellt, ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnis mit dem Level C1 beizubringen (Informationen unter http://www.inobis.de/). (3) Ein Bachelorgrad im Sinne des Abs. 2 a) muss mit mindestens 180 Anrechnungspunkten (ECTS) abgeschlossen worden sein. (4) Verfügt der Bewerber/die Bewerberin über mehr als 180 Anrechnungspunkte (ECTS) im Bachelorstudium, so kann der Studiengang auf Antrag im Benehmen mit der Zulassungsstelle Leistungen aus dem Bachelorstudium auf das Masterstudium anerkennen, sofern a) die vom Bewerber/der Bewerberin im Antrag bezeichneten Leistungen aus dem Bachelorstudium das Masterniveau des Moduls erreichen, für das eine Anerkennung erfolgen soll, b) die in § 2 genannten Studienziele erreicht werden, c) auch im Fall der Anerkennung, aus dem Bachelorstudium und dem Masterstudium insgesamt mindestens 300 Anrechnungspunkte (ECTS) erreicht werden, d) die anzuerkennenden Leistungen aus dem Bachelorstudium bei einem Bachelorabschluss mit 210 ECTS den Umfang von 30 ECTS sowie bei einem Bachelorabschluss mit 240 ECTS den Umfang von 60 ECTS nicht überschreiten und e) der Antrag gestellt wird, bevor der Student/die Studentin sich für die anzuerkennende Prüfungsleistung des Master Green Energy angemeldet hat, spätestens aber bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Master Green Energy. Für die Masterarbeit ist eine Anrechnung nach Satz 1 ausgeschlossen. Eine Anrechnung von Leistungen aus dem Bachelorstudium lediglich auf Teile von Mastermodulen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Bachelorstudium kann von einem Bewerber/einer Bewerberin erst nach Einschreibung zum Studium des Masters Green Energy gestellt werden. Für jedes im Studiengang Green Energy anzurechnende Modul ist ein gesonderter Antragsbogen auszufüllen. Der Antragsbogen wird durch den Studiengang in einem Beratungsgespräch zum Ablauf der Anerkennung ausgegeben. (5) Da die Studierenden des Masterstudiengangs Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen aus den Disziplinen Technik, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften sein können, bringen sie unterschiedliche Vorkenntnisse mit. Die Grundlagenmodule dienen der Angleichung der Vorkenntnisse der Studierenden. Die Zulassungsstelle legt bei der Einschreibung zwei Grundlagenmodule aus drei Bereichen fest, die der/die Studierende zu belegen hat. (6) Die Zulassungsstelle soll folgende Grundlagenmodule festlegen: a) Bei einem vorangegangenen rechtswissenschaftlichen Studium das Grundlagenmodul Betriebswirtschaft und das Grundlagenmodul Technik, b) bei einem vorangegangenen technischen Studium das Grundlagenmodul Betriebswirtschaft und das Grundlagenmodul Recht, c) bei einem vorangegangenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium das Grundlagenmodul Recht und das Grundlagenmodul Technik. Bei Unklarheiten, insbesondere bei interdisziplinären Bachelorstudiengängen, entscheidet die Zulassungsstelle im Benehmen mit dem Studiengang. (7) Studien- und Prüfungsleistungen, die an inländischen oder anerkannten ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn die Hochschule keine wesentlichen Unterschiede zu den Leistungen, die sie ersetzen sollen, nachweist. Einzelheiten regelt § 18 PVO. (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten sinngemäß für Absolventinnen und Absolventen inländischer oder anerkannter ausländischer Hochschulen mit als gleichwertig anerkannten Abschlüssen. (9) Die Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten regelt § 51 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein. Danach sind außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn ihre Gleichwertigkeit mit den Kompetenzen und Fähigkeiten nachgewiesen ist, die im Studium zu erwerben sind und ersetzt werden sollen. Insgesamt können bis zu 50 % der für den Studiengang erforderlichen Leistungspunkte angerechnet werden.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Studienbeiträge
75.00 EUR / Semester
weitere Informationen zum Studienbeitrag
Anmerkung zum Studienbeitrag
Der Studienbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für das Studentenwerk Schleswig-Holstein und den Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zusammen.
  • Vorlesungszeit
    04.10.2021 - 25.01.2022
    Homepage: http://www.fh-westkueste.de/studierende/termine/
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    30.04.2020 - 15.07.2020
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    30.04.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    30.04.2020 - 15.07.2020
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    30.04.2020 - 15.07.2020
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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