Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche „Kammer“, also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war. Erst im Laufe des Barocks entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine, klein besetzte Instrumentalmusik. Ab der Klassik findet sich aber auch eine explizite Abgrenzung gegenüber der aufkeimenden Konzertmusik. Die wohl bekanntesten Gattungen der klassischen Kammermusik sind Streichquartett und Klaviertrio. In der Romantik erfährt die Kammermusik eine konzertante und virtuose Erweiterung der bestehenden musikalischen Mittel.

Mit Kammermusik wird in der Regel eine Besetzung von zwei bis neun Spielern bezeichnet – also Ensembles vom Duo bis zum Nonett. Allerdings haben insbesondere in der Neuen Musik große Ensembles nicht selten bis zu 25 Spieler und grenzen damit an Kammerorchester. Bläser- oder Streichquartette gehören eindeutig dazu. Andere differenzieren nach der Instrumentalkombination oder der Satztechnik.[1] Für Kammermusik im engeren Sinne ist wesentlich, dass sie erstens von jeweils alleinverantwortlichen Instrumentalisten gespielt wird (Stimmen sind nie doppelt besetzt) und zweitens nicht dirigiert wird, dass die Spieler also eigenverantwortlich zusammen finden.

Unter Kammermusik wird heute die Musik für kleine Instrumental-Ensembles im Gegensatz zur Musik für Orchester verstanden, wobei der Übergang zwischen den Genres fließend ist – etwa die Kammerorchester und -chöre, die weder definitiv klein noch groß besetzt und in der Regel auch dirigiert werden. Die Kammeroper besteht oft aus einem kleinen Opernensemble (Kammerorchester, kleiner Chor, wenige Solisten).

Der Begriff der Kammermusik befindet sich allerdings in den letzten 20 Jahren in einer Wandlung. Beeinflusst durch neuere Forschung und die auch im Mainstream der klassischen Musik weite Verbreitung der Barockmusik, findet sich die Kammermusik heute besonders für größere Ensembles stärker durch Begriffe wie „kammermusikalischer Klang“ und „kammermusikalische Verantwortung“ abgegrenzt von der klassischen „Konzertmusik“, als dies bis jetzt der Fall war.

Unter vokaler Kammermusik versteht man Vokalmusik und Arrangements für die Besetzung von kleineren Vokalensembles.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Musik
  • Zulassungsmodus
    Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    - alle Mitglieder des sich bewerbenden Ensembles verfügen mindestens über einen Bachelorabschluss (B. Mus.) oder vergleichbaren Abschluss - das Ensemble spielt seit mindestens einem Jahr in der gleichen Besetzung zusammen - besondere künstlerische Eignung nachzuweisen durch Zugangsprüfung - als Ensemble im Sinne des Studiengangs gelten Lied-Duos und Ensembles ab drei Instrumenten
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
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  • Vorlesungszeit
    05.10.2020 - 05.02.2021
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    15.02.2020 - 15.04.2020
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    15.02.2020 - 15.04.2020
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    15.02.2020 - 15.04.2020
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    Stand: 28.08.2021

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