Eine Gebärdensprache ist eine visuell wahrnehmbare natürliche Sprache, die insbesondere von nicht hörenden und schwer hörenden Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Kommuniziert wird mit einer Verbindung von Gestik, Gesichtsmimik, lautlos gesprochenen Wörtern und Körperhaltung. Diese Elemente werden zu Sätzen und Satzfolgen kombiniert.
Bei taubblinden Menschen werden die Gebärden über die haptische Wahrnehmung der Handbewegung und Handformen wahrgenommen. Gebärdenzeichen werden zum Teil auch von Menschen eingesetzt, die nicht gehörlos oder hörgeschädigt sind, aber aufgrund einer anderen Behinderung Schwierigkeiten mit Lautsprache haben (Unterstützte Kommunikation). Es gibt bestimmte Kulturen, in denen nicht-gehörlose Menschen ebenfalls eine Gebärdensprache benutzen oder benutzten, z. B. die weiblichen Mitglieder des australischen Warlpiri-Volksstammes und die indigenen Völker in Nordamerika.
Gebärdensprachen, wie sie von nicht-hörenden Menschen artikuliert werden, gehören zur Typologie der stark flektierenden oder agglutinierenden Sprachen. Eine Gebärde kann aus mehreren bedeutungsträchtigen Bestandteilen oder Morphemen bestehen. Deswegen haben sie eine sehr flexible Wortfolge im Satz.
Es ist nicht sicher, wie viele Gebärdensprachen es weltweit gibt. Die Ausgabe des Jahres 2013 der Zeitschrift Ethnologue nennt 137 Gebärdensprachen. Dialekte sind in dieser Auflistung aber nicht berücksichtigt – beispielsweise lassen sich in der Schweiz 12 Dialekte unterscheiden.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Dolmetschen
  • Zulassungsmodus
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
    • einer Eignungsprüfung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung ohne fachlicher Nähe zum Studienfach
    • in Verbindung mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Internetseite
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  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 29.01.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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