Logopädie (von altgriechisch λόγος lógos „Wort“ sowie παιδεύειν paideuein „erziehen“; wörtlich also „Sprecherziehung“) ist die medizinische Fachdisziplin, die Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung zum Gegenstand hat. Sie beschäftigt sich mit Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, Stimmstörungen und Stimmtherapie, des Sprechens, Sprechstörung und Sprechtherapie, der Sprache, Sprachstörung und Sprachtherapie, des Schluckens, Schluckstörung und Schlucktherapie sowie der Kommunikation und des Hörens. Der Begriff wurde 1913 erstmals benutzt und 1924 durch den Wiener Mediziner Emil Fröschels für die medizinische Sprachheilkunde eingeführt.

Erste vierwöchige Lehrkurse für „Sprachheilkundler“ gab es 1886 in Potsdam. Fünf Jahre darauf waren 115 Kursisten ausgebildet, außerdem wurde als eine der ersten Institutionen die Berliner Ambulanz für Sprachkranke eröffnet, welche Kurse für sprachgebrechliche Kinder anbot. Diese Kurse mit acht bis zehn Kindern dauerten etwa drei bis vier Monate mit ein bis zwei Stunden täglich. Nach 1918 wurde das Arbeitsgebiet der Sprachheilkunde deutlich erweitert, die Sprechkunde wurde akademisches Lehrfach. Ergebnisse der Psychoanalyse und der Individualpsychologie führten zu neuen Methoden. Nachdem 1913 der Begriff Logopädie erstmals benutzt worden war, erfolgte die offizielle Einführung in die medizinische Fachsprache 1924 durch Emil Fröschels in Wien. Er führte den ersten internationalen Kongress für Logopädie und Phoniatrie in Wien durch, auf dem gefordert wurde, eine Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis mit einer akademischen Abschlussprüfung einzuführen. Bis zum Jahre 1945 gab es jedoch keine eigenständige Ausbildung.

Im Jahre 1949 verlegte Hermann Gutzmann jr. nach seinem Weggang von der Charité seine privat geführte Sprachambulanz nach Berlin-Dahlem und nannte sie „Zentralstelle für Stimm- und Sprachkranke“. Die Berufsbezeichnung des Logopäden wurde im Jahre 1957 offiziell eingeführt, fünf Jahre darauf eröffnet Gutzmann die erste Logopäden-Lehranstalt. Mit der Beendigung dieses Kurses wurde – nach langen Verhandlungen mit der Senatsverwaltung – die staatliche Anerkennung ausgesprochen. 1974 wurden die Krankenkassen durch das Rehabilitationsangleichungsgesetz zur Kostenübernahme für logopädische Therapien verpflichtet. Zeitgleich erstellten die Rentenversicherungsanstalten einen neuen Rahmen für die Rehabilitation. Dadurch wurde die neurologische Reha ein großer Arbeitsbereich in der Logopädie. 1977 wurde eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erarbeitet. Auf dieser Basis wurde am 1. Oktober 1980 das Gesetz zum Beruf des Logopäden verabschiedet.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Biologische Psychologie; Logopädie
  • Schwerpunkt(e)
    Gentropsychatrie; Gesundheitspsychologie; Hals-Nasen-Ohrenheilkunde; Linguistik; Neuroanatomie; Neuropathoanatomie; Neuropathophysiologie; Neurophysiologie
  • Zulassungsmodus
    Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Die Studiengänge an der MSH sind NC-frei: Talent, Motivation und Disziplin zählen mehr als der Notendurchschnitt auf dem Zeugnis. Pünktlichkeit, gute Leistungen und Engagement während des Studiums sind hingegen von großer Bedeutung. Voraussetzungen für den ausbildungsbegleitenden Studienabschnitt: - Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG - bestehender Vertrag mit einer Berufsfachschule für Logopädie Voraussetzungen für den zweisemestrigen Vollzeitstudienabschnitt - Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG - Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Logopäde - Die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses - Die Berufserlaubnis als Logopäde - Erfolgreich absolvierte Module des ausbildungsbegleitenden Studienabschnittes (Nachweis der Prüfungsleistungen) - Anerkennung der außerhochschulischen Module und Praktika
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Studienbeiträge
200.00 EUR / Monat
weitere Informationen zum Studienbeitrag
Anmerkung zum Studienbeitrag
In den Semestern 1 bis 6 (ausbildungsbegleitender Studienabschnitt) betragen die Studiengebühren 200 Euro im Monat.
In den Semestern 7 und 8 (Vollzeit-Abschnitt) betragen die Studiengebühren 450,- Euro pro Monat.

Einschreibegebühr einmalig 100 Euro
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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