Logo

Theologie und Wirtschaft, Master of Arts

  • Hochschule: Universität Erfurt
  • Studienort, Standort: Erfurt
  • Abschluss: Master of Arts, Master of Arts
  • Zielgruppe: Hochschulabsolventen mit Interesse an einer Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufgaben in christlichen Kirchen, karitativen Einrichtungen oder in sozialen Wirtschaftsunternehmen
  • Semesterstart: Start: SommersemesterStart: Wintersemester Sommer- und Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv
  • Studienformen: Teilzeitstudium; Vollzeitstudium
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Weitere Sprachen: Englisch
  • Weitere Informationen: Universität Erfurt

Theologie und Wirtschaft, Master of Arts

Logo

  • Hochschule: Universität Erfurt
  • Studienort, Standort: Erfurt
  • Abschluss: Master of Arts, Master of Arts
  • Zielgruppe: Hochschulabsolventen mit Interesse an einer Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufgaben in christlichen Kirchen, karitativen Einrichtungen oder in sozialen Wirtschaftsunternehmen
  • Semesterstart: Start: SommersemesterStart: Wintersemester Sommer- und Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Mastertyp nach Kultusministerkonferenz: konsekutiv
  • Studienformen: Teilzeitstudium; Vollzeitstudium
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Weitere Sprachen: Englisch
  • Weitere Informationen: Universität Erfurt

Theologie (griechisch θεολογία theología, von altgriechisch θεός theós ‚Gott‘ und λόγος lógos ‚Wort, Rede, Lehre‘) bedeutet „die Lehre von Gott“ oder Göttern im Allgemeinen und die Lehren vom Inhalt eines spezifischen religiösen Glaubens und seinen Glaubensdokumenten im Besonderen.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Katholische Theologie; Theologie; Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    Sommer- und Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    (1) Zu dem Master-Studiengang „Theologie und Wirtschaft“ erhält Zugang, wer als allgemeine Zugangsvoraussetzung ein Hochschulstudium nach Art und Umfang des § 8 M-RPO nachgewiesen hat. (2) Studiengangbezogene Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang „Theologie und Wirtschaft“ sind ein Bachelor-Studium mit Kenntnissen, die mindestens 60 LP/ECTS in der einen und mindestens 30 LP/ECTS in der anderen Studienrichtung umfassen: 1.Diese Zugangsvoraussetzungen gelten als erfüllt bei Vorliegen eines Bachelor-Abschlusses in den Studiengängen Katholische Religion und Wirtschaftswissenschaft bzw. Management, wobei eines der Fächer als Haupt-, das andere als Nebenfach gemäß der entsprechenden Prüfungsordnung der Universität Erfurt in der jeweils geltenden Fassung absolviert wurde. 2.Theologische Kenntnisse gelten ebenfalls als nachgewiesen bei Vorliegen eines Bachelor-Abschlusses in vergleichbaren Studiengängen zur Katholischen Theologie/Religion bzw. zur Protestantischen/Evangelischen Theologie/Religion, christlicher Religionspädagogik (inkl. PH/FH) oder allgemeiner Religionswissenschaften (mit erkennbarem Schwerpunkt auf christlicher Religion)sowie 3.Wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse gelten bei Vorliegen abgeschlossener fachlich einschlägiger Studiengänge im Bereich der Wirtschaftswissenschaft als nachgewiesen. (3) Liegen in einem Studienfach 60 LP/ECTS, im anderen weniger als 30 LP/ECTS vor, können im letztgenannten Studienfach bis zu 18 LP/ECTS als Studienauflagen (A 2.2) im Zugangsbescheid festgelegt werden. Diese Leistungen sind bis zur Zulassung zur Masterarbeit nachzuweisen. (4) Über Ausnahmen von den genannten studiengangbezogenen Voraussetzungen und über die Auflagen in § 2 Abs. 3 entscheidet der Master-Prüfungsausschuss der Katholisch-Theologischen Fakultät. Soweit Zugangsauflagen die Wirtschaftswissenschaft betreffen, entscheidet er auf Vorschlag der Staatswissenschaftlichen Fakultät. (5) Wenn im Bachelor-Studium, das mit 30 LP/ECTS eingebracht wird, in einem der theologischen Fachgruppen (biblische, historische, systematische, praktische Theologie sowie Philosophie) bei der Zulassung erhebliche Defizite festgestellt werden, kann der Prüfungsausschuss entsprechende Auflagen für den Vertiefungsbereich festlegen. (6) Sprachanforderungen: Englisch auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens und Leseverständnis lateinischer, biblischer und theologischer Texte oder Leseverstehen einzelner, vertrauter griechischer Namen, Wörter und ganz einfacher Sätze oder Leseverstehen einzelner, vertrauter hebräischer Namen, Wörter und ganz einfacher Sätze. Die Nachweise der Sprachkenntnisse zu den Alten Sprachensind bis zur Zulassung zur Masterarbeit zu er-bringen.
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 05.02.2022
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    01.06.2021 - 30.09.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    01.06.2021 - 31.07.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

Ad