Als Lehramtsstudium wird die wissenschaftliche und schulpraktische Ausbildung von Lehrern bezeichnet, die zu einer Qualifizierung für den Lehrerberuf an Schulen führen soll. Ähnlich wie in anderen Studiengängen (etwa dem Medizinstudium) werden die wissenschaftlichen Grundlagen in einer ersten Phase an einer Universität oder gleichgestellten Wissenschaftlichen Hochschule gelegt. In einer zweiten Phase folgt dann eine schulbezogene, sogenannte „schulpraktische“ Ausbildung, die in Studienseminaren und in Verbindung mit Schulen stattfindet. Die Ausbildungsabschnitte werden in der Regel mit der Ersten (wissenschaftlichen) und der Zweiten (schulpraktischen) Staatsprüfung abgeschlossen. In Niedersachsen gibt es seit 2010 eine Sonderregelung gemäß der §§ 8 und 13 Absatz 1 NLVO-Bildung. Die Länge des Lehramtsstudiums und seine didaktische und inhaltliche Ausgestaltung ist von dem Zuschnitt auf die gewählte Schulform und Schulstufe abhängig.

In Deutschland werden inhaltlich Fachstudien, Fachdidaktik und erziehungswissenschaftliche Studienanteile miteinander gekoppelt und um Praxisanteile in Form von Schulpraktika ergänzt. Die Anteile der Fachwissenschaften und der Erziehungswissenschaften variieren je nach Land und angestrebter Schulart. Das Lehramtsstudium beinhaltet in der Regel mindestens zwei Studienfächer und kann – je nach Land bzw. Hochschule – als grundständiges Studium (mit Grund- und Hauptstudium), das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, oder als gestuftes Studium (mit Bachelor- und Master-Abschluss) absolviert werden. In einigen Ländern muss für Kunst oder Musik, teilweise auch für Religionslehre, kein weiteres Fach studiert werden. In Sonderpädagogik wird in der Regel kein Fach, sondern werden eine oder zwei sonderpädagogische Fachrichtungen (z. B. Sehbehindertenpädagogik oder Pädagogik der Erziehungshilfe) studiert.

Näheres zu den einzelnen Fächern findet sich unter den Artikeln zu den Fachstudien, z. B. Mathematikstudium und Physikstudium.

Neben den Fächern unterscheiden sich Lehramtsstudiengänge auch nach Schulformen bzw. -stufen. Dabei hat jedes Land eigene Ausbildungsvorschriften erlassen, auch die Unterteilung der Lehrämter ist sehr unterschiedlich. Die größten Gemeinsamkeiten gibt es noch beim Gymnasial- oder Sekundarstufe II-Lehramt, für das die Ausbildung prinzipiell an Universitäten stattfindet. Die übrigen Lehrämter werden in den meisten Ländern ebenfalls an Universitäten, in Baden-Württemberg jedoch an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet.

Quelle: Wikipedia

  • Studienfeld(er)
    Metalltechnik; Metalltechnik, Maschinenbau (Lehramt)
  • Schwerpunkt(e)
    Berufsschullehrer; Fertigungstechnik; Ingenieurwissenschaft; Lehramt; Lehramt Berufsschule; Metalltechnik; Pädagogik; Werkstoffe
  • Zulassungsmodus
    Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Studienbeginn
    nur Wintersemester
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    - Allgemeine Hochschulreife - Fachgebundene Hochschulreife (Universität) in Technik oder Wirtschaft - Qualifizierte Berufstätige ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
    Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen
Zugangsbedingungen
  • Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
    • einem Beratungsgespräch an der Hochschule
    • einem Probestudium
    • einer Eignungsprüfung
Vorbereitende Kursangebote
Ja
Teilnahme an BASICplus ? offene Studienplattform für die berufsbegleitende und durchgängige Aus- und Weiterbildung in den Ingenieurfächer. Mehr Informationen unter https://www.tu-ilmenau.de/basicplus/
Internetseite
weitere Informationen zu "Studieren ohne Abitur"
  • Vorlesungszeit
    11.10.2021 - 04.02.2022
    Die Vorlesungszeit bezieht sich auf das Wintersemester 2021/22.
  • Bewerbungsfrist für Fächer mit Zulassungsbeschränkung
    16.05.2021 - 15.10.2021
  • Anmeldefrist für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung
    16.05.2021 - 15.10.2021
  • Bewerbungsfrist für EU-Ausländer
    16.05.2021 - 15.10.2021
  • Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Ausländer
    16.05.2021 - 15.10.2021
  • Die Informationen über die Hochschulen und deren Studienangebote werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
    Stand: 28.08.2021

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