Gesundheits- und Sozialwesen/ Health and Social Services, Bachelor
Erkrankungen und Behinderungen sind für Betroffene und deren Angehörige oft mit erheblichen psychischen und sozialen Belastungen verbunden. In der Konsequenz ist eine
selbstständige und autonome Lebensführung auch materiell oft eingeschränkt. In der beruflichen Praxis stellen sich daher für Sozialarbeiter*innen, die im Gesundheits- und Sozialwesen
tätig sind, folgende Aufgaben:
? ressourcenorientierte Förderung von Handlungskompetenzen der Adressat*innen, die Entwicklungsprozesse für ein (erneut) selbstverantwortliches Leben ermöglicht,
? Erschließung sozialrechtlich definierter Ressourcen mit dem Ziel einer weitgehenden Förderung von Selbstbestimmung,
? autonomieorientierte Beratung, die Rehabilitationsprozesse in medizinischen und psychosozialen Bereichen unterstützt,
? professionelle Mitversorgung bei der Begleitung von chronisch erkrankten und pflegebedürftigen Menschen.
Für diese Aufgaben wird es ? vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung hin zu einer ?alternden Gesellschaft? und der wachsenden Anzahl chronisch erkrankter Menschen im Kinder-, Jugend- und Altenhilfebereich ? national und international einen wachsenden Bedarf an professionell
ausgebildeten Sozialarbeitern*innen geben.
Der Studiengang Gesundheits- und Sozialwesen/Health and Social Services vermittelt den Studierenden theoriegestützte und praxisorientierte Methoden- und Handlungskompetenzen,
um diesen Anforderungen gerecht werden zu können. Dazu gehört die Vermittlung von fachspezifischen und -übergreifenden Kompetenzen für den Dienstleistungsbereich
Gesundheits- und Sozialwesen. Zudem erwerben die Studierenden qualitätssichernde und -orientierte Kenntnisse, die für eine empirisch begründete und überprüfbare Berufspraxis notwendig sind.
Ziel dieses Studiengangs ist die Berufsqualifizierung zum/zur staatlich anerkannten Sozialarbeiter*in unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsfelder in Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hierzu gehören ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens inkl. sozial-psychiatrischer Institutionen,
Beratungsstellen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Altenhilfe und -pflege.