Für Konstellationen wie einen Haushalt mit der Frau als Zweitverdienerin wurde in der Studie die sogenannte Partizipationsbelastung untersucht. Sie gibt an, wie viel Prozent des individuellen Bruttoeinkommens als Steuern und Abgaben und durch Transferentzug vom Staat einbehalten werden. Für Ehefrauen bestehen nach Meinung der Studienautoren falsche Anreize, wenn eine Teilzeitbeschäftigung durch die Abgaben kaum lohnenswerter ist als ein Minijob. Insgesamt 6 Millionen Frauen in Deutschland haben ein geringeres Einkommen als ihr Ehemann und sind dadurch Zweitverdienerinnen.
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— Manuela Bariši? (@BarisicManuela) November 17, 2020
Unsere neue Studie mit @APeichl & Maximilian Blömer vom @ifo_Institut zu Fehlanreizen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. @ValentinaConsi @BertelsmannSt
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Hier die wichtigsten Ergebnisse im Thread: pic.twitter.com/2LIHKSTsv0
Bei Alleinerziehenden mit Kindern rechnet sich bereits eine Beschäftigung über den Kleinstjob mit einem Verdienst von 100 Euro pro Monat hinaus kaum. Für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern bleiben, verglichen mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bei einem Mini-Job am Ende des Jahres 2.040 Euro übrig. Das sind 38 Prozent ihres zusätzlich verdienten Einkommens. Bei einem Bruttostundenlohn von zehn Euro sind es in einem Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden 3.040 Euro und in einem Vollzeitjob mit 40 Wochenstunden 8.038 Euro jährlich und damit gerade einmal 29 Prozent beziehungsweise 39 Prozent des Brutto-Hinzuverdienstes.
Für Alleinstehende ohne Kinder bleibt bei Vollzeitbeschäftigung 25 Prozent des Bruttoeinkommens. Das sind bei einem Bruttostundenlohn von zehn Euro lediglich 5.283 Euro pro Jahr mehr als in Arbeitslosigkeit. In diesem Niedriglohnbereich seien die Hürden für die Aufnahme einer Beschäftigung hoch, so Studienautor Jörg Dräger. Hier seien aber gerade niedrige Hürden wichtig, damit die Stellen als Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt werden können.
Besonders betroffen sind Beschäftigte im #Niedriglohn. Die Hürden, eine Arbeit aufzunehmen, die über einen Kleinst- oder #Minijob hinaus geht, sind häufig sehr hoch. https://t.co/nbrl2lRtxS
— Jörg Dräger (@JoergDraeger) November 17, 2020
Die Bertelsmann Stiftung schlussfolgert aus den Ergebnissen der Studie, dass eine Anpassung der Hinzuverdienstregelung notwendig ist. Es müsse gelingen, dass Frauen und Mütter aus der Falle der Kleinst- und Minijobs befreit werden. Dazu bedürfe es einer Einschränkung von Minijobs und einer Reform des Ehegattensplittings. Momentan setze das Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland falsche Anreize. "Derzeit tragen Beschäftigte, die es ohnehin auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, eine besonders große Last – das müssen wir ändern", so Dräger.
#Minijob|s (60% ??) fördern ein Familienmodell des vergangenen Jahrhunderts mit dem Mann als Ernährer & der Frau als Zuverdienerin. Der Staat subventioniert Lohndumping pro Jahr mit 10 Mrd.€ für Aufstockerlesitungen. 12 Euro Mindestlohn sind ein Schritt aus der Armutsspirale. https://t.co/NfjhAUZ5nQ
— Dietmar Bartsch (@DietmarBartsch) November 17, 2020
[PA]
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