Konsequenz aus Causa Tönnies: Kreis Gütersloh kehrt zum Lockdown zurück https://t.co/zfWORlhSuz
— ntv Nachrichten (@ntvde) June 23, 2020
Die Rückkehr zum Lockdown bedeutet auch, dass wieder Kontaktbeschränkungen gelten. So dürfen sich wie vor den Lockerungen nur zwei Menschen oder aber Personen aus einer Familie bzw. einem Hausstand in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten, wie Laschet sagte. Versammlungen und Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen sind verboten, Ausstellungen und Museen müssen schließen. Restaurants dürfen zwar geöffnet bleiben, man darf dort aber nur noch mit Personen aus dem eigenen Hausstand essen gehen. Laschet betonte jedoch, es gebe kein "Ausreiseverbot" für Einwohner des Kreises.
[PA]