Frauenquote
Studenten untersuchen Gender-Verhältnis auf Tech-Messen
Wieviele Frauen sprechen auf Tech-Messen? Eine Gender-Analyse von Berliner Studenten gibt Einblicke.
published: 15.05.2019
Berufsbachelor und Mindestlohn für Azubis: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) plant eine Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). So sollen Ausbildungs-Titel wie Meister oder Geselle künftig auch internationale Bezeichnungen erhalten. Aus dem Handwerksmeister wird dann der "Bachelor Professional". Der Gesetzesentwurf wurde am 15. Mai vom Bundeskabinett akzeptiert. Geplant ist, dass das Gesetz bis zum August 2019 beschlossen wird und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Das Bildungsministerium möchte drei einheitliche Fortbildungsstufen für Ausbildungsberufe einführen: "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional". Sie sind äquivalent zu den heute gängigen Bezeichungen "Geselle", "Meister" und "Betriebswirt". Die neuen Abschlussnamen sollen aber nicht die bisherigen Bezeichnungen ersetzen, sondern sie ergänzen. Zukünftig könnte man sich also beispielsweise "Meister" und "Bachelor Professional" nennen. Durch die Reform soll eine Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie eine internationale Anschlussfähigkeit erreicht werden.
Auszubildene sollen dem Gesetzesentwurf nach künftig einen festgeschriebenen Mindestlohn bekommen. Dieser liegt 2020 fürs erste Lehrjahr bei 515 Euro. In den weiteren Lehrjahren soll sich das Gehalt nach einer einheitlichen Staffelung erhöhen. 2021 bis 2024 wird der Mindestlohn für Azubis im ersten Lehrjahr schrittweise auf bis zu 620 Euro ansteigen. Danach passt sich der Azubi-Mindestlohn jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an.
[PA]
Referentenentwurf für das neue Berufsbildungsgesetz